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Neue Ergebnisse bei der Prüfung eines Windparks Pohlsche Heide

Großer Windpark auf der Deponiefläche nicht realisierbar

Wie können Deponieflächen des Kreises sinnvoll genutzt und gleichzeitig ein Beitrag zur notwendigen Energiewende geliefert werden? – Diese Frage ist schon seit einiger Zeit Thema im Arbeitskreis Energie des Kreises Minden-Lübbecke. Als konkrete Ergebnisse gibt es bereits Photovoltaik-Anlagen auf den ehemaligen Deponien Petershagen-Heisterholz und Rahden-Varl. Geprüft werden sollte ebenfalls, ob die Deponie Pohlsche Heide einschließlich des Umfeldes für die Windenergienutzung ein geeigneter und interessanter Standort sein könnte. Neben technischen Fragen stand im Vordergrund der Prüfung die natur- und artenschutzrechtliche Beurteilung. Jetzt hat das beauftragte Fachbüro die Ergebnisse seiner mehrmonatigen Untersuchungen im Arbeitskreis Energie, der sich mit allen Fragen zur Energienutzung und zum Klimaschutz befasst, vorgestellt.

Die Experten stellten fest, dass das Vorhaben vor allem unter Artenschutzgesichtspunkten nicht umsetzbar ist. Als die Deponie gebaut wurde, hatte es im Umfeld eine Reihe von Optimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben, die mittlerweile zum Erfolg geführt haben: eine Reihe von schützenswerten Vogel- und Fledermausarten haben sich hier angesiedelt. Darunter sind auch sogenannte ‚windenergiesensible‘ Arten, für die bestimmte Bedingungen bei der Planung von Windenergieanlagen zu beachten sind. Diese Arten finden im Umfeld der Deponie gute Lebensbedingungen vor: größere unbesiedelte Landstriche und Waldflächen, die durch die Ausgleichsmaßnahmen der letzten Jahre und Jahrzehnte teilweise erst entstanden sind. Durch eine Reihe von Maßnahmen ist das Gebiet ein guter Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt geworden.

Eine große Artenvielfalt gibt es darüber hinaus auch auf der Deponie selbst. Gerade seltene Arten wie der Weißstorch suchen hier nach Nahrung – unter Tierschutzgesichtspunkten ist dieser Aspekt jedoch höchst problematisch, denn nicht alle Stoffe, die die Vögel hier vorfinden, sind für sie ungefährlich, beispielsweise Plastikteile oder Gummiringe.

Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass ein größerer Windpark – es waren bis zu 18 Anlagen im Gespräch – unter artenschutzfachlichen und –rechtlichen Bedingungen nicht möglich ist. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten maximal ein bis drei Anlagen im Waldbereich nördlich der Deponiefläche entstehen. Weil auch dies unter Artenschutzgesichtspunkten problematisch wäre, müsste auch eine solche kleinere Anlage mit Auflagen wie festgelegten Abschaltzeiten rechnen. Ob eine Anlage dann noch wirtschaftlich wäre, müsste geklärt werden, wenn hierfür die artenschutzrechtlichen Fragen beantwortet werden konnten.

„Auch wenn eine ‚große‘ Lösung nicht möglich ist, sind wir damit in Sachen Windenergie einen wichtigen Schritt weitergekommen“, sagt Dezernent Jürgen Striet. „Und auch für eine ‚kleine‘ Lösung kennen wir jetzt die Hürden, die zu überwinden wären. Deshalb soll als nächster Schritt die Frage der Flächen- und Waldinanspruchnahme geklärt werden.“

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