Naturschutz mit Pferdestärken im Schnakenpohl
Der Schnakenpohl in der Rahden-Diepenauer Geest gehört zu den bedeutenden Naturschutzgebieten im Kreis Minden-Lübbecke. Hier wachsen einige landesweit gefährdete Pflanzenarten. Jetzt werden dort wichtige Naturschutzmaßnahmen durchgeführt, um den Charakter einer offenen Heide-Landschaft in Teilgebieten wiederherzustellen. So müssen Bäume wie Kiefern, Birken und einigen Eichen entfernt werden, da ihr Laub und ihr Schatten die Lebensbedingungen der geschützten Pflanzenarten erheblich verschlechtern. Das Herausziehen der Stämme erfolgt durch die schonende Arbeitsweise mit Rückpferden. Außerdem werden noch zahlreiche „späte Traubenkirschen“ entfernt, die sich mittlerweile immer mehr ausbreiten und nicht dort hingehören. Ende dieser Woche sollen die Fällarbeiten starten, in der nächsten Woche kommen die Pferde zum Einsatz.
Weitere Informationen zum Schnakenpohl und den Pflegemaßnahmen:
Der Schnakenpohl ist ein Schutzgebiet von regionalen und europäischer Bedeutung. Als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat Gebiet) gehört es zu den NATURA 2000 Gebieten und hat einen besonderen Schutzstatus. Der natürlich begründete Weiher liegt in einem Heidesandgebiet, zu seinen Merkmalen gehören Röhrichte und Seggenrieder, Gebüsche und Sumpfwald. Das Gebiet gehörte früher zu einem sehr viel weiter verbreiteten Heide- und Moorlebensraum. Desto wichtiger ist es, diesen verbliebenen Teil mit seinen äußerst seltenen Pflanzen zu erhalten.
Mit den jetzt geplanten Naturschutzmaßnahmen soll dem Laubfall – und damit Nährstoffeintrag – sowie der Verschattung – und damit dem Verlust des Offenlandcharakters – entgegengewirkt werden. Auf diese Weise werden Uferbereich und Heideflächen weiterentwickelt und gleichzeitig die kulturhistorisch relevanten Röthekuhlen freigelegt. Diese Arbeiten gehören zu einem umfangreicheren dreijährigen Maßnahmenpaket, das nun im Herbst startet und bis 2024 geplant ist.
Das Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 11 Hektar, sieben davon sind FFH-Gebiet. Das Gebiet gehört der Stadt Rahden (FFH-Gebiet), dem Kreis Minden-Lübbecke sowie teilweise Privatpersonen. Für die Baumfällungen und Rückearbeiten mit Kaltblütern hat sich das Umweltamt des Kreises eng abgesprochen mit dem zuständigen Förster und der Stadt Rahden. Die gesamte Maßnahme wurde im Vorfeld mit allen Beteiligten wie zum Beispiel dem Heimatverein Varl und dem ehrenamtlichen Naturschutz abgestimmt. Gefällt wird ein Gehölzstreifen von etwa 20 x 70 Metern. Für die geplanten Arbeiten gibt es gesetzliche Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der FFH-Richtlinie. Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen für solche Gebiete müssen in „Bewirtschaftungsplänen“ oder auch Maßnahmenkonzepten festgelegt werden. Ein FFH-Gebiet darf sich nicht verschlechtern, der Erhaltungszustand von Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie müssen verbessert werden.
Die Fäll-und Rückearbeiten werden durch das Land NRW gefördert, den Rest finanziert der Kreis aus Eigenmitteln.
Foto: Pferdebetrieb Bernd-Uwe Lange und Tochter aus Bad Oeynhausen bei einer Vorführung im Februar 2022 im NSG Schnakenpohl. Foto: Anke Schurtzmann/Kreis Minden-Lübbecke