Nachfolge eines verstorbenen Ratsmitgliedes
Das Ratsmitglied Thomas Reichrath, Mühlenstraße 7, 32312 Lübbecke, ist am 14.08.2017 verstorben.
Aufgrund des § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) wird festgestellt, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der CDU
Herr
Henrich Oevermann
Lützowstraße 5 a
32312 Lübbecke
gewählt ist.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Lübbecke, den 29.08.2017
Frank Haberbosch
Bürgermeister und Wahlleiter