Nachfolge eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes
Der am 25. Mai 2014 in den Rat der Stadt Petershagen gewählte Bewerber
Herr Frank-Dieter Schuschan, Friller Kirchweg 10, 32469 Petershagen,
hat am 27.11.2014 gegenüber dem Wahlleiter erklärt, dass er sein Mandat mit Ablauf des 31.12.2014 niederlegt.
Gemäß § 45 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes ist der frei gewordene Sitz im Rat nach der Reserveliste derjenigen Partei zu besetzen, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
In der Reserveliste der CDU zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ist
Herr Frank Belte, Vahrenfeld 12, 32469 Petershagen,
ausdrücklich als Ersatzbewerber für Herrn Frank-Dieter Schuschan auf der Reserveliste benannt worden.
Herr Belte wurde von mir als Nachfolger von Herrn Schuschan festgestellt.
Gegen diese Entscheidung können
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach der Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Petershagen, den 05.01.2015
Der Wahlleiter
Blume