Nachfolge eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes
Herr Alf Schilberg, Wiehenweg 111, 32312 Lübbecke, hat mit Ablauf des 31.03.2012 auf seinen Sitz im Rat der Stadt Lübbecke verzichtet.
Aufgrund des § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) wird festgestellt, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der CDU
Herr
Rüdiger Schulz
Bahnhofstraße 9
32312 Lübbecke
gewählt ist.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Lübbecke, den 01.04.2012
Der Wahlleiter
In Vertretung
Frank Haberbosch
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.