Mietwerterhebung im Kreis Minden-Lübbecke
Der Kreis Minden-Lübbecke ist für die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und nach dem SGB XII (Sozialhilfe im Alter und bei Erwerbsminderung) zuständig. Die Leistungen sollen sowohl den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes als auch den Bedarf für die Unterkunft und Heizung decken. „Damit wir die Kosten für die Unterkunft fair übernehmen können, müssen wir regelmäßig die grundsicherungsrelevanten Mietrichtwerte überprüfen und an die Entwicklung des Wohnungsmarktes anpassen“, sagt Heidemarie Schönrock-Beckmann, Leiterin des Amtes pro Arbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke.
Damit die Mietwertübersicht so repräsentativ wie möglich für das gesamte Kreisgebiet wird, sollen Angebotsmieten ebenso wie Bestandsmieten bei den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch die Daten der Klein- und Privatvermieter in die Untersuchung einbezogen werden. Angedacht ist außerdem, stichprobenartig die Mieter selbst zu befragen.
„Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie in den nächsten Tagen Post erhalten und darum gebeten werden, bei der Mietwerterhebung mitzuwirken“, sagt Amtsleiterin Heidemarie Schönrock-Beckmann. „Für uns ist es eine große Unterstützung, wenn Sie den beigefügten Fragebogen ausfüllen und bis zum 20. März mittels Freiumschlag zurücksenden.“ Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kreis Minden-Lübbecke wendet seit 2011 ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten für die Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen an. Schon 2012 und 2013 gab es aktuelle Anpassungen, jetzt sollen die derzeit geltenden Mietrichtwerte mit einer neuen Mietwerterhebung aktualisiert werden. Wie schon in der Vergangenheit arbeitet der Kreis wieder mit einer Beratungsgesellschaft aus Hamburg zusammen.