Medieninformation: Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (6.1.) - Weitere Informationen
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:
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Kreis Minden-Lübbecke |
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laborbestätigt |
abgeschlossene Fälle |
davon verstorben |
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7744 |
6082 |
120 |
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Bad Oeynhausen |
1058 |
849 |
10 |
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Espelkamp |
1160 |
1005 |
26 |
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Hille |
281 |
198 |
2 |
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Hüllhorst |
322 |
242 |
1 |
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Lübbecke |
780 |
618 |
25 |
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Minden |
1936 |
1567 |
17 |
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Petershagen |
402 |
253 |
10 |
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Porta Westfalica |
546 |
379 |
6 |
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Preussisch Oldendorf |
421 |
351 |
8 |
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Rahden |
490 |
338 |
12 |
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Stemwede |
348 |
282 |
3 |
In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 63 Covid-Patientinnen und-Patienten behandelt, davon 12 auf der Intensivstation es Johannes Wesling Klinikums. Zwei Patienten werden invasiv beatmet.
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden insgesamt 18 Patienten versorgt, davon 15 auf der Intensivstation und drei auf Normalstation.
Verstorben sind ein 88-Jähriger aus Lübbecke und ein 82-Jähriger aus Espelkamp.
Weitere Informationen
Neben den aktuellen Ausbruchsgeschehen in Alteneinrichtungen gibt es auch acht positive Fälle unter den Patienten der Klinik Porta Westfalica, die noch aus dem vergangenen Jahr resultieren. Dort sind alle angeordneten Maßnahmen umgesetzt, so dass die Klinik bereits ab Montag unter Auflagen des Gesundheitsamtes wieder neu Patienten aufnehmen kann. Ein weiteres Ausbruchsgeschehen gibt es in einer Behinderteneinrichtung in Lübbecke.
Land NRW modifiziert Einreiseregelung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise innerhalb von 24 Stunden einem Corona Test (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.
An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.
Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an. Besonders hingewiesen wird auf die Verpflichtung der Einreisenden, das negative Testergebnis beim Gesundheitsamt vorzulegen. Das Testergebnis kann per E-Mail an einreise.covid@minden-luebbecke.de gesendet werden.
Es besteht eine Meldepflicht für alle, die aus dem Ausland zurückkehren oder auch erstmalig einreisen. Sie melden sich über die Internetseite www.einreiseanmeldung.de an. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.