Laienrichter gesucht - Aufruf zur Schöffenwahl 2018
Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen läuft Ende des Jahres 2018 aus. Um dieses Amt erneut ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2019 in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Schöffen und Jugendschöffen haben die Möglichkeit, aktiv an Straf- und Jugendstrafprozessen mitzuarbeiten. Als ehrenamtliche Richter sind sie direkt an der Urteilsbildung beteiligt und übernehmen somit eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt 5 Jahre.
Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein.
Anforderungen:
- Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode, das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
- Wohnsitz in Preußisch Oldendorf,
- objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz,
- gutes Urteilsvermögen,
- keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,
- durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter,
- keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,
- kein Vermögensverfall,
- Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein,
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
- Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Für die Benennung von Schöffen können Vorschläge eingereicht werden von:
- Fraktionen/Parteien,
- Vereinigungen jeder Art (z. B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u. ä.),
- Personen, die sich selbst vorschlagen.
Sofern Dritte Vorschläge einreichen, sollte vorher mit dem Vorgeschlagenen darüber gesprochen werden, ob evtl. Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 35 GVG vorliegen, und ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit der beruflichen Tätigkeit hinsichtlich Ausfallzeiten und Terminplanung zu vereinbaren ist.
Verfahren zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:
Bitte beachten Sie, dass für Schöffen und Jugendschöffen vom Gesetzgeber festgelegt unterschiedliche Zuständigkeiten existieren. Bitte verwenden Sie die zutreffenden Formulare, die alle notwendigen Angaben und Erklärungen enthalten.
a) Schriftliche Bewerbungen als Schöffe (Erwachsenenstrafrecht) mit ausgefülltem Bewerbungsformular sind zu richten an:
Stadt Preußisch Oldendorf
Allgemeine Verwaltung
Postfach 1260
32353 Preußisch Oldendorf
Rückfragen sind möglich bei:
Frau Abeling, Tel.: 05742-931134, E-Mail: l.abeling@preussischoldendorf.de
Formular für die Bewerbung als Schöffe
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffen ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder, des Stadtrates erforderlich. Danach wird die Vorschlagsliste in der Stadtverwaltung für eine Woche zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
b) Für die Wahl der Jugendschöffen erhalten Sie alle Informationen beim Kreis Minden-Lübbecke, Jugendamt, Portastraße 13, 32423 Minden, Tel. 0571-8070
Anschließend werden die Unterlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen an das Amtsgericht weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Informationen zum Verlauf.
Bewerbungen für das Schöffenamt (Erwachsenenstrafrecht) werden bis zum 14. März 2018 entgegengenommen.
Die Termine für die Auflegung der Vorschlagslisten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.schoeffenwahl.de