Lärmaktionsplanung gem. § 47d BImSchG - 3. Runde
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu aufgefordert, die bestehenden Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Hierfür wurden vom Land zum dritten Mal aktuelle Lärmkarten erstellt und zur Verfügung gestellt.
Im direkten Vergleich der Lärmkartierungen der Jahre 2012 (Stufe 2) und 2017 (Stufe 3) haben sich keine relevanten Veränderungen der Lärmentwicklung an den Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet (B 65 und B 239) ergeben. Dementsprechend ist, aufgrund der Verfahrensvorschriften zur Lärmaktionsplanung, keine Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe 2 erforderlich.
Dieser Sachstand wird hiermit bekanntgegeben und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ende Januar 2020 final mitgeteilt.
Weitere Informationen, den gültigen Lärmaktionspan der Stufe 2 und seine Anlagen finden Sie im Bereich Bauen und Wohnen auf dieser Internetseite.