Inhalt
Datum: 29.05.2007

Kreisweite Einführung der "Gelben Karte" für Biotonnen

Ab Juni werden die Biotonnen bzw. deren Inhalt im gesamten Kreisgebiet bei der Leerung von den Müllwerkern genau unter die Lupe genommen. Wenn der Bioabfall nicht sorgfältig sortiert wird, bekommt die betroffene Biotonne eine „Gelbe Karte“.

Notwendig geworden ist diese Maßnahme, weil man beim Kompostwerk im Entsorgungszentrum Pohlsche Heide festgestellt hat, dass eine zunehmende Zahl von Mitbürgern es mit der sorgfältigen Sortierung Ihres Bioabfalls leider nicht mehr so genau nehmen. Eine kreisweite Erhebung bestätigte diese Vermutung eindeutig. Höhere Störstoffgehalte im Bioabfall führen zu höheren Verarbeitungskosten für Bioabfall im Kompostwerk und nachfolgend zu höheren Gebühren für die Abfallentsorgung.

Gemeinsam mit allen Beteiligten wurde von der Verwaltungsgruppe Abfall die Kampagne „Gelbe Karte für die Biotonne“ ins Leben gerufen. Die Gemeinde Hille und der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Minden erklärten sich im letzten Jahr schon bereit bei einem Probelauf mitzumachen. Die Erfahrungen mit den „Gelben Karten“ fielen hier durchweg positiv aus. Die meisten „Schwarzen Schafe“ achteten nach der Kennzeichnung Ihrer Biotonne besser auf die Sauberkeit Ihres Bioabfalls und reagieren damit prompt auf den Hinweis.

Seit Anfang Juni werden nun zukünftig die Bioabfälle im gesamten Kreisgebiet von den Fahrern der Sammelfahrzeuge vor, bei bzw. nach dem Entleeren der Biotonnen hinsichtlich des Gehaltes an Störstoffen kontrolliert und bewertet. Wenn die Biotonne erheblich Anteile an Störstoffen enthält, wird sie mit einer „Gelben Karte“ gekennzeichnet. Mit dieser Karte werden die Besitzer darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Biotonne bei der Leerung wegen zu hohen Gehalten an Verunreinigungen aufgefallen ist. Auf der Rückseite der Karte findet man Sortierhinweise und eine Info Telefonnummer unter der man sich weitere Informationen zur richtigen Sortierung von Bioabfall einholen kann.

Zur „Gelben Karte“ gehört aber auch ein perforierter Abschnitt der vom Fahrzeugpersonal mit Angaben zum vorgefundenen Inhalt, zum Standort und besonderen Kennzeichen des Behälters ausgefüllt wird. Dieser Abschnitt dient als Grundlage für ein Biotonnenkataster in dem diese Informationen gesammelt und dokumentiert werden. Wenn eine Biotonne mehrmals auffällig geworden ist, werden von der Verwaltung der betreffenden Stadt oder Gemeinde weitere Schritte im Rahmen der örtlichen Abfallentsorgungssatzung festgelegt. Es wird entweder ein Bußgeld verhängt oder die Biotonne gegen eine Restmülltonne mit entsprechend höheren Gebühren ausgetauscht.

Besonders in Erinnerung bringen möchten die AbfallberaterInnen und Abfallverantwortlichen an dieser Stelle die Bioabfälle, die in die Biotonne gehören und vor allem auch die Abfälle, die nicht hinein gehören. Ein geringer Störstoffanteil im Bioabfall ist Voraussetzung für eine problemlose Kompostierung und der Herstellung eines qualitativ hochwertigen Kompostes.

In die Biotonne gehören:

Küchenabfälle wie z.B. Blumenerde, Gemüsereste, Haushaltspapier, Kaffeefilter, Kaffeesatz, Nussschalen, Obstabfälle, Obstkerne, Schnittblumen, Teefilter, Topfpflanzen (ohne Topf!), Zitrusfrüchte

Lebensmittelreste (auch verdorben oder abgelaufen) wie z.B. Backwaren, Eierschalen, Fischgräten, Knochen, Mehlprodukte, Milchprodukte

Gartenabfälle wie z.B. abgestorbene Pflanzenteile, Fallobst, Grasschnitt, Heckenschnitt, Laub, Moos, Rinde, Wildkräuter, Wurzeln, Zweige

Auf keinen Fall hinein gehören:

Alubehälter, Alufolien, Binden, Dosen, Frischhaltefolien, Glas, Grillasche, Holzabfälle (beschichtet und behandelt), Katzen- und Kleintierstreu, Kehricht, Kerzenwachs, Korken, Metalle, Milch- und Saftkartons, Ofenasche, Papier, Pappe, Plastiktüten, Putzmittel, Staubsaugerbeutel, Tampons, Tierkadaver, Windeln, Zigarettenfilter.

Zur Information wurde auch ein mehrsprachiger Flyer mit Informationen zum richtigen Befüllen der Biotonne neu aufgelegt. Dieser Flyer liegt ab sofort in allen Rathäusern und Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet aus.

Weitere Informationen und Beratung zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es bei der Abfallberatung der Verbraucherzentrale für den Kreis Minden-Lübbecke, beim Kompostwerk oder bei den Ansprechpartnern in den Städten und Gemeinden.

Verbraucherzentrale NRW
Abfall- und Umweltberatung für den Kreis Minden-Lübbecke
Großer Domhof 3, 32423 Minden
Telefon: (0571) 2 83 30
E-Mail: minden.umwelt@vz-nrw.de
Internet: www.vz-nrw.de/aub-minden-luebbecke

Kompostwerk Pohlsche Heide
Am Kompostwerk 2, 32479 Hille
Telefon: (05703) 38 32
Internet: www.gvoa.de

Stadt Lübbecke
Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke
Telefon: (05741) 276-228

nach oben zurück