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Kreistag kritisiert geplante Entkoppelung der Wahlen

Kreis Minden-Lübbecke, 14.06.2007

 
Kreistag kritisiert geplante Entkoppelung der Wahlen

Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke kritisiert die geplante Änderung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Das Gremium fordert die Landesregierung und den Landtag eindringlich auf, die Bürgermeister- und Landratswahlen nicht von den allgemeinen Kommunalwahlen zu entkoppeln, sondern wie bisher zeitgleich durchführen zu lassen. „Eine Entkoppelung bietet große Nachteile für unsere lokale Demokratie", betont Landrat Dr. Ralf Niermann.

Der Kreistag hatte bereits im März eine Resolution dazu verabschiedet, um gegenüber der Landesregierung und den heimischen Landtagsabgeordneten seine Sorgen deutlich zu machen. Durch die Erfahrungen der jüngsten Landratswahl im Mühlenkreis seien alle damals geäußerten Befürchtungen bestätigt worden. Die Wahlbeteiligung lag bei 32,8 Prozent im ersten und 27,23 Prozent im zweiten Wahlgang. Außerdem verursachten separate Wahlen hohe zusätzliche Kosten für die Steuerzahler, verdeutlicht Landrat Dr. Niermann.

Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag am Montag einstimmig eine neue Resolution beschlossen. Darin bekräftigen die Politiker ihre Kritik an den Düsseldorfer Plänen und drücken ihre Befürchtungen aus, dass die Entkoppelung der Wahlen auf lokaler Ebene Desinteresse und Politikverdrossenheit nähren würden und die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei einer solitären Wahl nicht mehr gegeben sei. Landtag und Landesregierung, so der Wunsch des Kreistages, mögen die Erfahrungen der Landratswahl im Mühlenkreis bei ihren Beratungen berücksichtigen.

Bisher werden Landrat und Kreistag sowie Bürgermeister und Stadt-/Gemeinderat gleichzeitig gewählt. Die Amtszeiten der Landräte und Bürgermeister sollen verlängert werden, so der Plan der Landesregierung. Damit wäre die gleichzeitige Wahl nicht mehr möglich.

Die Landratswahl im Kreis Minden-Lübbecke im Mai mitten in der laufenden Wahlperiode war notwendig geworden, weil der bisherige Landrat Wilhelm Krömer die vom Land vorgegebene Altersgrenze erreicht hatte und in den Ruhestand getreten war.

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