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Genehmigung einer Hähnchenmastanlage in Tonnenheide

Kreis verlängert Frist und lässt mögliche Keimbelastung von Gutachter prüfen

Die Untere Umweltschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke verlängert die Frist für den Antrag zur Genehmigung einer Hähnchenmastanlage in Tonnenheide um drei Monate. Grund ist, dass der Antragsteller neue Unterlagen eingereicht hat, die eine Neuprüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in Teilbereichen erforderlich machen.

Gleichzeitig lässt der Kreis neu vorgelegte Daten des Antragstellers zur Einschätzung der Keimbelastung jetzt von einem unabhängigen Gutachter prüfen.

Beim bisherigen Vorgehen hatte sich der Kreis bereits an einem Erlass des Umweltministeriums zu immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen orientiert, der jetzt in Kraft getreten ist. Er bestätigt das Vorgehen des Kreises, der eine Keimprognose hier für notwendig erachtet.
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