Kreis unterstützt Frauen mit geringem Enkommen
Kreis Minden-Lübbecke, 27.09.2007
Kreis unterstützt Frauen mit geringem Einkommen
Der Kreis Minden-Lübbecke übernimmt ab 1. Oktober 2007 für Frauen mit geringem Einkommen die Kosten für Verhütungsmittel. Das hat der Kreistag beschlossen. Die Regelung gilt bis Ende 2009. Sie betrifft Frauen, die mindestens 20 Jahre alt sind, im Mühlenkreis wohnen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch XII beziehen oder die Eigenfinanzierung eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Der Kreis trägt die Kosten für die Verhütungsmittel, wenn die Frau eine ärztliche Verordnung vorlegen kann und keine Krankenkasse oder ein anderer Sozialhilfeträger verpflichtet ist, die Mittel zu finanzieren. Anlaufstellen für die Frauen sind die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt in Lübbecke, des Diakonischen Werks Minden und von donum vitae in Minden und Bad Oeynhausen.