Kreis spricht sich für eine Fortsetzung der Optionskommune aus
Kreis Minden-Lübbecke, 23.03.2009
Der Kreis Minden-Lübbecke beteiligt sich an dem 2005 gestarteten Optionsmodell, an dem insgesamt 69 Kommunen teilnehmen. Ein mögliches Ende des Modells der Optionskommune widerspricht allen Anstrengungen der Kommunen für eine gute Vermittlung und Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar, warum die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Kompromiss von Bund und Ländern zur Neuorganisation des SGB II nicht mitgetragen hat", so Landrat Dr. Ralf Niermann.
Optionskommunen sind allein verantwortlich für Bezieher des Arbeitslosengeldes II und nicht mehr gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit. Gerade der Jahresbericht des Amtes proArbeit hat gezeigt, dass der Kreis Minden-Lübbecke mit diesem Modell gute Fortschritte für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erzielen konnte.
Die Arbeit der kommunalen Optierer hat sich bewährt, weil sie dem Bürger klar erkennbare Strukturen bietet. Bürger haben einen festen Ansprechpartner und beziehen ihre Leistungen aus einer Hand. So ist es möglich, schnell und flexibel auf die vorhandenen Bedarfssituationen zu reagieren.
Die Optionskommunen stehen direkt vor Ort für die Belange der Kunden bereit und können die Menschen damit besser unterstützen. So erzielte der Kreis Minden-Lübbecke in drei Jahren über 15.000 Integrationen in Arbeit. Langzeitarbeitslosigkeit konnte in den Optionskommunen maßgeblich verringert werden. Im Kreis Minden-Lübbecke ist sie 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 12,3 % auf durchschnittlich 3,8 % gesenkt worden. Die entsprechende Entwicklung lag im Landesdurchschnitt NRW bei 7,9 % Rückgang.
Langzeitarbeitslosigkeit bleibt gleichwohl eine kommunale Herausforderung. Es ist hier sinnvoll, dass die Optionskommunen nicht den zentralen Steuerungsvorgaben des Bundes unterliegen. Die Menschen brauchen speziell auf ihren Bedarf zugeschnittene Programme. Ebenso hat die heimische Wirtschaft besondere Anforderungen, auf die erfolgreich nur vor Ort reagiert werden kann.
Optionskommunen gehen sachgerecht mit vorhandenen Leistungsspielräumen um. Viele Maßnahmen sind zunächst im Rahmen von Experimentierklauseln entworfen worden und heute schon gesetzlich manifestiert. Damit konnte vielen Menschen der Weg zurück ins Arbeitsleben geebnet werden.