Entscheidung zum geplanten Hähnchenmaststall in Rahden
Der Kreis Minden-Lübbecke hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass der Antrag zum Bau eines Hähnchenmaststalls in Rahden-Tonnenheide abgelehnt werden muss. Die Stadt Rahden hatte vor einigen Tagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und dies umfangreich begründet. Danach lagen dem Kreis nunmehr alle Stellungnahmen vor, so dass über den Antrag abschließend entschieden werden konnte. Nach Prüfung aller rechtlichen Aspekte wurde insbesondere die differenzierte Argumentation der Stadt Rahden im Hinblick auf die planungsrechtlichen Aspekte einer intensiven Bewertung unterzogen. Entscheidend war hier die Frage, ob es für den Kreis rechtliche Gründe gibt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Eine eingehende Prüfung hat ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Weil das gemeindliche Einvernehmen nicht zu ersetzen ist, musste der Antrag abgelehnt werden. Sollten die Stadt Rahden und der Antragsteller sich entscheiden zu prüfen, ob ein anderer Standort denkbar wäre, bietet der Kreis seine Unterstützung an.