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Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II für Februar 2010

Minden-Lübbecke, 26.01.2010


Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II für Februar 2010

  • Zahl der Hilfeempfänger und Bedarfsgemeinschaften steigt deutlich
  • Zugänge aus dem Arbeitslosengeld I nehmen zu

Hohe Fallzahlen und ein Ansteigen der Bedarfsgemeinschaften um 11,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat spiegeln die wirtschaftliche Lage im Kreis Minden-Lübbecke wider. Immer mehr Menschen sind auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. So stieg die Zahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,9 % auf 16.081 Personen.
 
Es ist zu vermuten, dass die Welle der Entlassungen zu Beginn der Wirtschaftskrise das SGB II erreicht hat. Denn die Übergänge aus dem Arbeitslosengeld I haben im Februar 2009 mit 110 Personen einen Höchststand seit Mai 2007 erreicht. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat sich zwar im Vergleich zum Vormonat stabilisiert, ist aber mit 7.397 Personen immer noch um 19,8 % höher als im Vorjahresmonat.

Umso erfreulicher ist es, dass die Vermittlungen trotz der ungünstigen Witterung mit 242 Personen sich in die Richtung der Werte des Vorjahresmonats orientiert. Zwar fanden ein gutes Drittel der Vermittlungen in sozialversicherungsfreie Arbeitsverhältnisse statt. Nicht selten aber dienen diese Arbeitsverhältnisse als Sprungbrett in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

„Bedarfsgerecht Qualifizieren und Aktivieren“, diese Strategie des Amtes proArbeit zur Überbrückung der Durststrecke auf dem Arbeitsmarkt lässt sich auch im Februar in den Aktivierungszahlen erkennen. 340 Personen konnten eine Qualifizierung antreten und 102 Personen fanden einen Platz in einer Arbeitsgelegenheit.  „Unsere Arbeitsgelegenheiten unterliegen einer strengen Prüfung, um zu gewährleisten, dass die durchgeführten Tätigkeiten weder zu einer Verdrängung regulärer Arbeitskräfte noch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Die Einrichtung von neuen Plätzen ist daher nicht immer und auch nicht in allen Bereichen möglich.“, erläutert Landrat Dr. Ralf Niermann.

Die soziale Situation ist flächendeckend durch das Phänomen gekennzeichnet, dass trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zunehmend ergänzende Leistungen nach dem SGB II erforderlich sind, weil das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Seit 2006 steigt im Kreis Minden-Lübbecke die Zahl der Hilfeempfänger, bei denen Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet wird. Inzwischen betrifft es 4.768 Personen. Das angerechnete Einkommen pro Person allerdings sinkt kontinuierlich. Das führt dazu, dass immer häufiger Familien, bei denen ein oder mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige arbeiten, dennoch weiterhin auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. 

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