LWL-Mobilitätsfonds - Jetzt Fahrtkosten erstatten lassen!
Mit dem LWL-Mobilitätsfonds Fahrtkosten zu Museen & Gedenkstätten erstatten lassen – für mehr kulturelle Teilhabe von Anfang an!
Kulturelle Bildung beginnt nicht erst im Klassenzimmer – sie lebt vom Erleben. Um Kindern und Jugendlichen im Kreis Minden-Lübbecke den Zugang zu Museen und Erinnerungsorten zu erleichtern, hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Mobilitätsfonds ins Leben gerufen.
Was steckt dahinter?
Schulen, Kitas und Kindergärten im Verbandsgebiet des LWL können ab sofort eine Erstattung der Fahrtkosten beantragen – ob mit dem ÖPNV oder dem Bus – zu einem der zahlreichen LWL-Museen oder zu einer der 15 Gedenkstätten und Erinnerungsorte.
Ziel des Fonds ist es, Barrieren abzubauen, denn gerade die Entfernung ist oft ein Grund, warum außerschulische Lernorte nicht genutzt werden. Dabei bieten diese Orte spannende Anknüpfungspunkte für den Unterricht – von Geschichte über Umweltbildung bis hin zu Kunst und Kultur.
Gut zu wissen:
- Antragsberechtigt sind alle Kitas, Kindergärten und Schulen im LWL-Verbandsgebiet.
- Erstattet werden Fahrkosten zum günstigsten Tarif.
- Nicht gefördert werden Ausflüge ohne Bildungsbezug, Ferienfreizeiten oder ganze Schulfahrten.
Nutzen Sie die Chance, Lernorte lebendig werden zu lassen!
Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie unter:
👉 www.mobilitaetsfonds.lwl.org
Kultur bewegt – helfen Sie mit, dass alle mitkommen können.
Quelle Bild: Landschaftsverband Westfalen-Lippe