Kleinere Motorradkennzeichen auf Wunsch erhältlich
Kreis Minden-Lübbecke, 12. April 2011
Kleinere Motorradkennzeichen auf Wunsch erhältlich
Ab sofort können Motorradkennzeichen bis auf eine Minimalgröße von 18 cm Breite und 20 cm Höhe verkleinert werden. Nach Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung wird nun das sogenannte Kraftradkennzeichen - auch für Saisonkennzeichen - neu eingeführt. Die Verkleinerung wird möglich durch die Verwendung einer kleineren Schrift und die Verklebung von Prüfplakette und Siegel in einer dritten Zeile zwischen „MI“ und den Erkennungszeichen.
Für den Umtausch werden 4,10 Euro Verwaltungsgebühren fällig, hinzu kommen die Anschaffungskosten für das neue Schild in Höhe von rund 25 Euro.
Wer sein Kennzeichen umtauschen möchte, muss die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), das alte Kennzeichenschild zum Entsiegeln und den Personalausweis mitbringen. Das Kennzeichen muss mit gültiger Prüfplakette versehen sein, das heißt die Frist zur Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein.
Die Vorteile für die Motorradfahrer im Mühlenkreis durch die Vergabe von kurzen Kennzeichen von nur 22 Zentimeter Breite hielten sich in den letzten Jahren in Grenzen. Dennoch rechnet das Straßenverkehrsamt mit einem verstärkten Andrang von Bikern, die ab sofort bei einem 18 Zentimeter breiten Kennzeichen auch vierziffrige Erkennungszeichen als Wunschkennzeichen wählen können.
Mit längeren Wartezeiten in den Zulassungsstellen in Minden und Lübbecke sowie bei den Schildermachern muss gerechnet werden, da um diese Jahreszeit ohnehin ein verstärkter Publikumsandrang zu verzeichnen ist. Das Straßenverkahrsamt empfiehlt, während der Öffnungszeiten möglichst zwischen 8 und 10 Uhr zu kommen oder den Donnerstagnachmittag ab 15 Uhr zu nutzen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.