Kinder im Mühlenkreis gemeinsam besser schützen
Kreis Minden-Lübbecke, 20.12.2007
Kinder im Mühlenkreis gemeinsam besser schützen
Die Kinder im Mühlenkreis sollen noch besser vor Misshandlung und Verwahrlosung geschützt werden. Die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe haben gemeinsam kreisweit verbindliche Standards entwickelt. „Damit haben wir einen weiteren wichtigen Grundstein für den Kindesschutz gelegt“, betont Landrat Dr. Ralf Niermann.
Die Erzieherin in der Kindertagesstätte, der Sozialpädagoge in der Familienhilfe oder die Psychologin in der Erziehungsberatung stehen bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung vor dem gleichen Dilemma: Was können sie selber zur Abwendung der Gefährdung beitragen, wann müssen sie das Jugendamt informieren? Nach dramatischen Fällen von Kindesmisshandlung sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf in der Jugendhilfe. Er hat Jugendämter und freie Jugendhilfeträger dazu verpflichtet, Richtlinien über konkrete Vorgehensweisen zu vereinbaren.
„Um die mögliche Gefahr richtig einschätzen zu können, muss immer ein Team zusammenarbeiten und eine in Sachen Kindesschutz erfahrene Fachkraft dabei sein“, erklärt Helmut Poggemöller, Leiter des Kreisjugendamtes. So wird gewährleistet, dass die vorliegenden Informationen sinnvoll ausgewertet, ergänzt und die richtigen Schlüsse gezogen werden. Besteht tatsächlich eine Gefahr, muss der Träger geeignete Hilfen aus dem eigenen Repertoire anbieten oder die Familie dazu bringen, die Unterstützung anderer Einrichtungen und Dienste zu nutzen. Die Familien selbst werden grundsätzlich an allen Schritten beteiligt, darüber informiert und zur Mitarbeit motiviert.
Falls das alles nicht fruchtet oder akute Gefahr droht, muss das Jugendamt informiert werden. Die Städte Minden, Bad Oeynhausen und Porta Westfalica haben eigene Jugendämter, für die übrigen acht Minden-Lübbecker Kommunen ist das Jugendamt des Kreises zuständig.
Die Fachkräfte in den Jugendämtern arbeiten nach ähnlichen Prinzipien wie die Jugendhilfeträger. „Auch wir bieten solange Hilfen an, wie die Kinder noch effektiv geschützt werden können. Falls es nicht mehr anders geht, schalten wir das Familiengericht ein“, erklärt Hans-Ulrich Kehnen vom Kreisjugendamt. In akuten Notfällen, die glücklicherweise sehr selten sind, greifen die Jugendämter selbst ein, um die Kinder zu schützen.
Ein Gremium aus Fachkräften der Jugendämter und Jugendhilfeträger im Mühlenkreis hat die neuen gemeinsamen Verfahrensstandards entwickelt. Erzieherin, Sozialpädagoge oder Psychologin wissen nun noch genauer, wie sie in Verdachtsfällen konkret vorgehen müssen und wo sie die richtigen Anlaufstellen finden. In diesen Tagen haben die vier Jugendämter im Kreis begonnen, die Vereinbarungen mit den freien Jugendhilfeträgern abzuschließen.
Mit diesem gesamten Maßnahmenpaket ist der Kinderschutz im Kreis Minden-Lübbecke standardisiert und qualifiziert worden. „Wobei es zur bitteren Realität gehört“, so Hans-Ulrich Kehnen vom Kreisjugendamt, „dass ein hundertprozentiger Kinderschutz in einem demokratischen Staat nicht möglich ist.“