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Keine gesetzliche Grundlage mehr für Disziplinarverfahren

Kreis Minden-Lübbecke, 07.11.2008

  
Keine gesetzliche Grundlage mehr für Disziplinarverfahren

Aus gesetzlichen Gründen muss das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Hille, Reinhard Jasper eingestellt werden. Denn ein Disziplinarverfahren kann nur gegen Beamte angestrengt werden, und Jasper hatte selbst seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Die entsprechende Verfügung ist inzwischen bestandskräftig. Nach §33 Absatz 2 Nr. 2 des Landesdisziplinargesetzes ist das Disziplinarverfahren gegen einen Beamten zwingend unter anderem dann einzustellen, wenn das Beamtenverhältnis durch Entlassung endet.

Die Einstellung des Disziplinarverfahrens hat keinen Einfluss auf das parallel laufende Strafverfahren gegen Jasper.

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