Interviewer/innen für den Zensus 2011 gesucht
Im Jahr 2011 soll EU-weit ein Zensus durchgeführt werden. Eine Volkszählung oder ein Zensus ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung von statistischen Bevölkerungsdaten. Dabei ist der Einsatz von sog. Erhebungsbeauftragten unverzichtbar.
Erhebungsbeauftragte sind Personen, die bei der Durchführung des Zensus Aufgaben außerhalb der örtlichen Erhebungsstellen wahrnehmen. Sie werden insbesondere für die Befragungen in den Haushalten benötigt. Auch im Rahmen der Erhebung von Sonderanschriften werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Tätigkeit eines / einer Erhebungsbeauftragten können Menschen ausüben, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger sind, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Als Erhebungsbeauftragte/r nehmen Sie ein Ehrenamt wahr. Sie stellen sicher, dass durch das Ausfüllen der Fragebögen in den unterschiedlichen Erhebungsteilen des Zensus die erforderlichen Informationen erfasst werden. Es erwartet Sie eine Aufgabe, die vor allen Dingen durch den direkten persönlichen Kontakt zu den Befragten geprägt ist und die deshalb ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit voraussetzt. Sie werden von uns eingehend geschult und können deshalb schnell, korrekt und exakt die erteilten Antworten in die Erhebungsunterlagen übernehmen und, soweit erforderlich, den Befragten beim Umgang mit den Erhebungsunterlagen Hilfestellung leisten.
Im Zeitraum von Mai bis Ende Juli 2011 werden Sie Einwohnerinnen und Einwohner, für die Auskunftspflicht besteht, in vorgegebenen Privathaushalten sowie in Sonderbereichen (Wohnheime etc.) im Kreis Minden-Lübbecke befragen. Gefragt wird u. a. nach dem Bildungsstand und der Erwerbstätigkeit der Bevölkerung. Den genauen Fragenkatalog können Sie unter www.zensus2011.de abrufen.
Ihnen wird ein Bezirk in der Umgebung ihres Wohnortes, der jedoch nicht in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft liegen wird, zugeordnet. In diesem Bezirk sind ca. 100 Befragungen durchzuführen. Die Befragungen decken grundsätzlich komplette Anschriften ab. Für jede Person ist ein eigener Fragebogen auszufüllen. Die Befragung einer Person wird voraussichtlich 10-15 Minuten dauern. Da ein erheblicher Teil der Auskunftspflichtigen tagsüber nicht anzutreffen sein wird, wird die Tätigkeit des / der Erhebungsbeauftragten häufig außerhalb der üblichen Dienstzeit stattfinden.
Ihre Aufgaben
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Organisation und die Durchführung der Befragungen des Zensus in einem vorgegebenen Arbeitsbereich. Im Einzelnen sind dies:
- Teilnahme an Schulungen
- Vorbegehung der Anschriften / Terminabsprachen mit den Auskunftspflichtigen
- Feststellen der Existenz von Personen
- Befragung der Auskunftspflichtigen
- Abgabe der ausgefüllten Erhebungsunterlagen in der Erhebungsstelle
Unsere Anforderungen
Für die verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit suchen wir
- volljährige
- zuverlässige und genaue
- verschwiegene
- zeitlich flexible
Personen mit
- gepflegtem Äußeren
- und guten Deutschkenntnissen.
- Gute Ortskenntnisse sind wünschenswert.
- Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Generell dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht aus dem Bereich Versicherungswesen, Marktforschung und Gebühreneinzugszentrale kommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden sollen nicht in den Bereichen Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Sozialamt, Einwohnermeldeamt, Bauamt, Steueramt oder bei der Polizei tätig sein.
Wir bieten
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten
- ausführliche Schulung und Betreuung durch die Erhebungsstelle
- eine Aufwandsentschädigung
Für jeden vollständig ausgefüllten Fragebogen, den Sie zur Erhebungsstelle bringen, erhalten Sie 7,50 €. Für Fragebögen die der Bürger selbst oder im Internet online ausfüllt, erhalten Sie 2,50 €. Diese Entschädigung ist in der Regel steuerfrei.
Sie haben Interesse?
Dann schicken Sie bitte das anliegende Bewerbungsformular ausgefüllt und unterschrieben in einem geschlossenen und frankierten Umschlag an die Erhebungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke.
- PDF-Datei: 81 kB
Die Entscheidung, ob Sie als Erhebungsbeauftragte/r tätig sein dürfen, behält sich die Erhebungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke vor. Sie werden von uns in jedem Fall entsprechend benachrichtigt.
Noch Fragen?
Für Rückfragen stehen wir Ihnen als örtliche Erhebungsstelle gerne zur Verfügung:
Kreis Minden-Lübbecke
- Erhebungsstelle Zensus 2011 -
Telefon: 0571 807-1347
E-Mail: zensus2011@minden-luebbecke.de
Informationen zum Zensus in Deutschland: www.zensus2011.de