Informationen zur Schweinepest - Einschränkungen für Schweinetransporte in NRW
Kreis Minden-Lübbecke, 30.03.2006
Im Kreis Recklinghausen wurden Anfang März drei Fälle von Schweinepest festgestellt. Im Rahmen von Untersuchungen in der unmittelbaren Umgebung der Seuchenbetriebe wurde am Montag dieser Woche ein weiterer Seuchenfall entdeckt. Daraufhin wurden von der Europäischen Kommission und der Bundesregierung Transporteinschränkungen für Schweine erlassen. Diese gelten seit dem 30.03.2006 für das ganze Land Nordrhein-Westfalen.
Folgende Regelungen sind von Schweine haltenden Landwirten und insbesondere von Viehhandelsbetrieben zu beachten:
- Für Zucht- und Nutzschweine, hierzu zählen auch Ferkel, gilt ein generelles Transportverbot. Auch ein Umstallen von Zucht- und Nutzschweinen zwischen verschiedenen Standorten eines Betriebes ist nicht erlaubt.
- Schlachtschweine aus Nordrhein-Westfalen dürfen innerhalb des Landes NRW nur unmittelbar zur Schlachtung verbracht werden. Ein Sammeln der Tiere in Transportfahrzeugen ist nicht erlaubt.
- Nordrhein-westfälische Schlachtschweine, die in anderen Bundesländern geschlachtet werden sollen, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke verbracht werden. Ferner muss die für den auswärtigen Schlachtbetrieb zuständige Veterinärbehörde der beabsichtigten Schlachtung zustimmen.
Vom Tierhalter ist ein Antrag zu stellen. Antragsformulare sind auf Nachfrage beim Veterinäramt zu erhalten (Telefon 0571/807-2361 und 0571/807-2390). Darüber hinaus kann der Vordruck von der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke unter www.minden-luebbecke.de, Link "Downloads" heruntergeladen werden. Auch für diese Transporte gilt, dass ein Sammeln der Schweine untersagt ist.
Die genannten Einschränkungen gelten zunächst unbefristet. Über eine Aufhebung der Einschränkungen entscheidet die Europäische Kommission auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse im Kreis Recklinghausen am 04. April 2006.
Die Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche, die mit großen wirtschaftlichen Schäden infolge von Tierverlusten einhergeht. Hinweise zur Symptomatik und dem Verlauf der Seuche können unter www.minden-luebbecke.de abgerufen werden. Für den Menschen ist diese Tierseuche harmlos.