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Datum: 21.04.2022

Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform

In 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf.

Aus diesem Grund erhalten ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Feststellung des Einheitswertes relevant sind.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Grundsteuerhotline unter 05741-334-1959 von Mo. bis Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.nrw.de.


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