Informationen zur Geschwindigkeitsüberwachung, zum Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen im Kreis Minden-Lübbecke 2021
Geschwindigkeitsüberwachung:
2021 wurden im Rahmen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 5.579.249 Fahrzeuge überprüft. Von den überprüften Kraftfahrzeugen überschritten 25.552 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum 30.380 Fahrzeuge.
69 Prozent der beanstandeten Fahrzeuge wurden dabei durch eine der kreisweit 15 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfasst, während 31 Prozent an einer der derzeitig 255 Messstellen durch den kreiseigenen Radarwagen gemessen wurden. Auch auf die Geschwindigkeitsüberwachung hatte die Corona-Pandemie bzw. die in diesem Zusammenhang veranlassten Maßnahmen Auswirkungen. So wurden aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten in der 1. Jahreshälfte 2021 Messstellen in diesen Bereichen zeitweise nicht angefahren.
15 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind aktuell an folgenden Straßen aufgestellt:
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70 km/h, außerorts |
70 km/h außerorts |
70 km/h außerorts |
70 km/h außerorts |
70 km/h außerorts |
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70 km/h außerorts, FR Süden schwenkbar |
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Fahrtrichtung Westen schwenkbar |
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Fahrtrichtung Westen und Osten schwenkbar, 50 km/h innerorts |
An diesen Messplätzen fuhr 2021 durchschnittlich jedes 307. Fahrzeug zu schnell. 2020 war es noch jedes 288. Fahrzeug. Die höchsten Verstoßquoten waren 2021 auf der B239 in Rahden-Kleinendorf und auf der L770 in Hille westlich der L803 zu verzeichnen, wo jeder 217. bzw. jeder 235. Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Weitgehend eingehalten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hausberger Straße in Minden, wo nur jeder 1.462. Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs war.
Verantwortungslosester Raser war 2021 der Fahrer eines VW-Golf, der auf der L770 in Hille bei einer dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 180 km/h gemessen wurde. Nach der Bußgeldkatalogverordnung handelt es sich hier um einen Verstoß, der zum damaligen Zeitpunkt mit 600 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot von drei Monaten sowie der Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister geahndet wurde.
Zulassungswesen:
Zulassungen vom 01.01.21 bis 30.11.2021 plus Vergleich der Vorjahre:
2021 [2020] (2019)
- Neuzulassungen = 11.503 [11.349] (13.000)
- davon PKW (M1 Fahrzeuge) = 7.966 [7.851] (9.610)
- alle Geschäftsvorgänge im Publikumsverkehr = 93.375 [91.754] (100.258)
zuzüglich:
- Rote Kennzeichen = 1.302 [1.644] (1.595)
- Externe Außerbetriebssetzungen = 8.654 [7.007] (7.928)
- Historische Fahrzeuge = werden nicht mehr extra aufgeschlüsselt [903] (907)
- Kurzzeitkennzeichen = 2.960 [2.200] (3.344)
- Ausfuhrkennzeichen = 913 [635] (904)
Fahrerlaubniswesen:
Zeitraum 01.01.2021 bis 15.12.2021
Ersterteilungen 4100
- davon bF 17 1520
Erweiterungen 1536
- davon bF 17 191
Neuerteilungen 546
Verlängerungen 1370