Informationen zur Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis Minden-Lübbecke 2024
Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt seit 1992 durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachung mit sogenannten „Starenkästen“ und seit 1995 durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung mit dem kreiseigenen Messfahrzeug das Ziel, die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße zu verringern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da Geschwindigkeitsverstöße noch immer Unfallursache Nr. 1 sind und Unfallfolgen und -wahrscheinlichkeit mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung zunehmen.
2024 wurden im Rahmen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 7.938.621 Fahrzeuge überprüft. Von den überprüften Kraftfahrzeugen überschritten 56.650 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
85 % der beanstandeten Fahrzeuge wurden dabei durch die stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfasst, während 15 % an einer der derzeitig 270 Messstellen durch das kreiseigene Messfahrzeug ermittelt wurden.
An den Überwachungsanlagen fuhr 2024 durchschnittlich jedes 161. Fahrzeug zu schnell. Die höchste Verstoßquote war 2024 auf der B482 in Petershagen-Döhren nördlich der Einmündung L864/K4 zu verzeichnen, wo jeder 122. Verkehrsteilnehmende die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Auch auf der B482 in Minden-Meißen war noch jeder 125. Verkehrsteilnehmende zu schnell unterwegs. Weitgehend eingehalten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B482 in Petershagen-Lahde, wo nur jeder 267. Verkehrsteilnehmende die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.
Nachdem Anfang 2024 nochmals an 5 Standorten der Austausch von bisher noch auf Piezosensortechnik ausgelegten stationären Aufstellmasten durch einen Tower, der laserbasierte Messsysteme aufnimmt, erfolgt ist, verfügt das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke mittlerweile über insgesamt acht stationäre Messplätze, die auf Laserbasis arbeiten:
B 239, Rahden-Kleinendorf, Diepholzer Straße südlich der Kreuzung mit der K 64, Fahrtrichtung Norden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
L 770, Espelkamp-Vehlage, östlich der Kreuzung mit der K 60, Fahrtrichtung Westen, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
L 770, Hille Pohlsche Heide, westlich der Kreuzung mit der L 803, Fahrtrichtung Osten, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
B 482, Petershagen-Lahde, südlich der Einmündung Vor der Reihe, Fahrtrichtung Norden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
B 482, Minden-Meißen, nördlich der Aufmündung von der L 534, Fahrtrichtung Süden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts
L 766, Hille-Neuenbaum, Frotheimer Str. 105, Fahrtrichtung Osten, zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h außerorts
B 482, Petershagen-Döhren, nördlich der Einmündung L 864/K4, Fahrtrichtung Süden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h außerorts,
B 482, Minden-Meißen, südlich der B 65, Fahrtrichtung Norden, zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 Km/h außerorts
Ebenso wurde die Geschwindigkeitsmesstechnik im Messfahrzeug des Straßenverkehrsamtes auf Laser umgestellt.
Verantwortungslosester Raser war 2024 der Fahrer eines Toyota Avensis, der auf der B482 in Minden-Meißen südlich der Abfahrt zur B65 bei einer dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 164 km/h gemessen wurde.
Nach der Bußgeldkatalogverordnung handelt es sich hier um einen Verstoß, der mit 700 Euro Geldbuße und einem Fahrverbot von 3 Monaten sowie der Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird.
Bis zum 30.11.2024 hat die Bußgeldstelle des Kreises Minden-Lübbecke im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von ca. 2,1 Mio. Euro vereinnahmt.
Zulassungen vom 01.01.24 bis 30.11.2024 plus Vergleich der Vorjahre:
- Neuzulassungen = 11.078 (Vorjahr 11.763)
- davon PKW’s (M1 Fahrzeuge) = 7.676 (Vorjahr 8.340)
- alle Geschäftsvorgänge im Publikumsverkehr = 102.989 (Vorjahr 95.622)
- 2024: 8.262 reine E-Autos (Vorjahr: 6.779)
außerdem:
- Rote Kennzeichen = 1.402 (Vorjahr 2.780)
- Externe Außerbetriebssetzung = 6.091 (Vorjahr 8.352)
- Kurzzeitkennzeichen = 3.014 (Vorjahr 2.829)
- Ausfuhrkennzeichen = 1.123 (Vorjahr 916)
Fahrerlaubnisse vom 01.01.2024 bis 30.11.2024
- Ersterteilungen: 4.784
- Erweiterungen: 1.767
- Neuerteilungen: 431
- Verlängerungen: 2.385