Informationen aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 19.03.2013 und 02.04.2013
33. Nachtrag zum Flächennutzungsplan der Stadt Preußisch Oldendorf „Windvorranggebiete“Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Preußisch Oldendorf im 33. Nachtrag zur Ausweisung potentieller Windvorranggebiete zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein schlüssiges Plankonzept zu erstellen.
Als erster Schritt wurde das Büro IPW aus Wallenhorst mit der Erstellung einer umfassenden Potential- und Restriktionsanalyse beauftragt. Der Entwurf der durchgeführte Analyse zeigte, dass im Stadtgebiet von Preußisch Oldendorf mehrere potentielle Eignungsflächen zur Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen vorhanden sind, wobei sich ein Großteil der Potentialflächen aufgrund der Flächengröße allerdings nur für Einzelanlagen eignet.
Der Entwurf der Potential- und Restriktionsanalyse nebst Begründung bildete die Grundlage für eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Vorbereitung des förmlichen Bauleitplanverfahrens.
Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2013 vom Büro IPW vorgestellt.
Aus dem Beteiligungsverfahren ergab sich, dass, anders als zunächst in die Analyse eingestellt, Bereiche zum Schutz der Natur ausdrücklich als Tabuflächen zu qualifizieren sind. Die Potentialflächenabgrenzungen wurden entsprechend angepasst.Ziel der Stadt ist es, die Standorte für die Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet flächenmäßig zu konzentrieren. Dies soll bei potentiellen Konzentrationsflächen für Windparks durch Beschränkung auf eine Mindestflächengröße von 10 bis 20 ha gewährleistet werden.
Unter Berücksichtigung dieser Planung verblieben lediglich 2 Flächen, die sich aufgrund ihrer Flächengröße zur Ausweisung als Windvorranggebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Preußisch Oldendorf eignen. Die erste potenzielle Eignungsfläche (W01) liegt südlich von Levern im Stadtteil Schröttinghausen unmittelbar an den Grenzen zu den Gemeinden Stemwede und Bad Essen. Diese Eignungsfläche weist eine Größe von ca. 21 ha auf. Die potenzielle Eignungsfläche (W02) liegt ebenfalls südlich von Levern unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Stemwede im Stadtteil Getmold. Die Größe der Eignungsfläche beträgt ca. 72 ha.
Nachdem der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in seiner Sitzung am 19.03.2013 zunächst noch einmal zur Beratung an die Fraktionen verwiesen hat, wurde die Verwaltung in der Sitzung am 02.04.2013 damit beauftragt, für die Flächen in Getmold und Schröttinghausen weitere Untersuchungen zur Eignung als Windvorranggebiet (Artenschutzgutachten und Umweltbericht) vorzunehmen.
Dem Begehren der Interessengemeinschaft Bürgerwindpark Engershauser und Offelter Masch GbR zur Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Engershausen/Offelten konnte aufgrund einer zu geringen Flächengröße nicht entsprochen werden. Bei einer verbliebenen Potentialfläche von 4,8 ha wäre die grundsätzliche Zielsetzung einer Bündelung von mehreren Anlagen an einem Standort nicht mehr erreicht worden.
Gleiches gilt für einen Antrag auf Ausweisung eines Windvorranggebietes südlich der B 65 unmittelbar an der Grenze zu Bad Essen im Zusammenhang mit der derzeit bestehenden Sonderbaufläche für Windenergieanlagen durch die Fa. PROKON und den Hof Harlinghausen. Auch diese Flächen sind unter Berücksichtigung der in die Planung eingestellten einheitlichen Abstandsregelungen nur für Einzelanlagen geeignet, so dass auch hier die Zielsetzung der Bündelung von Anlagen nicht erreicht werden kann.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 HO. „Hartenkampstraße“Für Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde eine Anpassung der im Bebauungsplan ausgewiesenen bebaubaren Flächen beschlossen. Durch die vom Rat der Stadt Preußisch Oldendorf zwischenzeitlich beschlossene Änderung des Bebauungsplanes können geplante Gebäudeerweiterungen im Bebauungsplangebiet realisiert werden.