Info Kreisjugendamt zur Kinderbetreuung
Auch im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurde der Erlass des Landes, neben dem Schulunterricht auch die Kinderbetreuung in Kitas und Kindertagespflegestellen einzustellen, umgesetzt. Die Verordnung gilt zunächst vom 16.03.2020 bis 19.04.2020. Diese Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus stellt Eltern, bei einem großen Verständnis für die Maßnahme, vor eine große Herausforderung. Um Familien in dieser schwierigen Situation zumindest finanziell zu unterstützen, soll auf die Elternbeitragspflicht für die Betreuung von Kindern zunächst im April 2020 verzichtet werden.