Im Vogelschutzgebiet „Weseraue“ werden keine Kormorane abgeschossen
Kreis Minden-Lübbecke, 14.12.2006
Im Vogelschutzgebiet „Weseraue" werden keine Kormorane abgeschossen
Der Kreis Minden-Lübbecke hat die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zum Tötungsabschuss von Kormoranen im EU-Vogelschutzgebiet „Weseraue" bei Petershagen abgelehnt. Vier Anträge von drei Fischervereinen und einem Berufsfischer lagen der Behörde vor.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der europäischen Union und der geltenden Naturschutzgesetze des Landes Nordrhein-Westfalen gelangte die untere Landschaftsbehörde zu dem Schluss, dass ein Abschuss in diesem Gebiet nicht genehmigt werden kann. Die Behörde hat sowohl die Belange der Antragssteller als auch des Natur- und Artenschutzes umfangreich geprüft und entsprechend abgewogen.