Hinweis zur Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 "Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen" -Satzungsbeschluss-Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ -Satzungsbeschluss- Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der v. g. Satzung wird im vollen Wortlaut vom 10.04.2026 bis 17.04.2026 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hüllhorst am Rathaus, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst ausgehängt, kann in dieser Zeit zusätzlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fachbereich Technik, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst eingesehen werden und ist auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingestellt. Hüllhorst, den 01.04.2026 Gemeinde Hüllhorst |
| 09.04.2026 |
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