Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Lübbecke und der Gemeinde Hüllhorst über die Wahrnehmung von Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), wird darauf hingewiesen, dass die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lübbecke und der Gemeinde Hüllhorst über die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Hüllhorst durch die Stadt Lübbecke
im Amtlichen Kreisblatt Nr. 22 vom 19.09.2019 bekanntgemacht wurde.
Lübbecke, den 19.09.2019
Stadt Lübbecke
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch