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Datum: 14.08.2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 05.08.2026



Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 76 Abs. 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und die nach § 89 Abs. 3 GO NRW erforderliche Genehmigung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung sind vom Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 30.07.2026 erteilt worden.

Die nach § 75 Abs. 4 GO NRW erforderliche Genehmigung des Vortrags der Jahresfehlbeträge 2026 und 2027 ist vom Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 30.07.2026 erteilt worden.

Die nach § 84 Abs. 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Vortrags von Jahresfehlbeträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2028 bis 2030) ist vom Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 30.07.2026 erteilt worden.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept liegen nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme vom 07.09.2026 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2027 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 106), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren

        wurde nicht durchgeführt,

b)    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und

        dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den

        Mangel ergibt.

Preußisch Oldendorf, den 05.08.2026

Stadt Preußisch Oldendorf

Der Bürgermeister

Marko Steiner

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