Inhalt
Datum: 19.02.2008

Haushaltssatzung des Förderschulverbandes Lübbecke für das Haushaltsjahr 2008 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 18 bis 19 a des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 20. September 2007, in Verbindung mit den §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 20. September 2007, des § 94 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 394, 460) und der Satzung des Förderschulverbandes Lübbecke in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1995, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 07. Mai 2007 hat die Schulverbandsversammlung mit Beschluss vom 28. Januar 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Förderschulverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

  • Gesamtbetrag der Erträge auf 706.250,-- EUR
  • Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 706.250,-- EUR

im Finanzplan mit

  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 683.750,-- EUR
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 583.600,-- EUR
  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,-- EUR
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 100.400,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000,-- EUR festgesetzt.

§ 5

Die Schulverbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 657.450,-- Euro festgesetzt und von der Stadt Lübbecke, der Stadt Pr. Oldendorf und der Gemeinde Hüllhorst wie folgt aufgebracht:

  • Stadt Lübbecke 347.648,95 EUR
  • Stadt Pr. Oldendorf 158.028,54 EUR
  • Gemeinde Hüllhorst 151.772,51 EUR

§ 6

Über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie bei einer Haushaltsposition den Betrag von 5.000,-- Euro überschreiten.

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 30. Januar 2008 angezeigt worden. Die nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderliche Genehmigung zu § 5 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung vom 01. Februar 2008 erteilt.

 

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. die Verbandsvorsteherin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Förderschulverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Lübbecke, den 11. Februar 2008

Die Vorsitzende der Schulverbandsversammlung
Ulrike Bökenkröger

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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