Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) geändert worden ist, hat das Vertretungsorgan der Kommune Lübbecke mit Beschluss vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 62.557.309,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 67.974.617,-- EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 58.931.797,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 67.153.203,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 6.680.085,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 16.509.720,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 0,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.488.300,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
16.978.690,-- EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahreser-gebnisses im Ergebnisplan wird auf
5.417.308,-- EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
7.500.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 429 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 417 v.H.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 angezeigt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbe-cke, Zimmer 308, öffentlich aus und ist unter der Adresse der Stadt Lübbecke www.luebbecke.de
im Internet verfügbar.
Lübbecke, den 01. Februar 2022
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch