Inhalt
Datum: 21.04.2021

Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2021


Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Gesetz vom 24. April 2019 (GV. NRW. S. 202) geändert worden ist, hat das Vertretungsorgan der Kommune Lübbecke mit Beschluss vom 04.02.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

63.874.971,-- EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

63.914.521,-- EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf         

60.536.091,-- EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

55.905.787,-- EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

7.713.008,-- EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

13.738.250,-- EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0,-- EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

 1.718.870,-- EUR


festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 

9.734.000,-- EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

 39.550,-- EUR

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

                                                                        7.500.000,-- EUR

festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

217 v.H.

1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 429 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

 417 v.H.


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 17. Februar 2021, 18. März 2021 und 30. März 2021 angezeigt worden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, Zimmer 308, öffentlich aus und ist unter der Adresse der Stadt Lübbecke www.luebbecke.de im Internet verfügbar.

 Lübbecke, den 20. April 2021

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

nach oben zurück