Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Gesetz vom 24. April 2019 (GV. NRW. S. 202) geändert worden ist, hat das Vertretungsorgan der Kommune Lübbecke mit Beschluss vom 04.02.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
63.874.971,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
63.914.521,-- EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
60.536.091,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
55.905.787,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
7.713.008,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
13.738.250,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
0,-- EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
1.718.870,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
9.734.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
39.550,-- EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
7.500.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
217 v.H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
429 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
417 v.H.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 17. Februar 2021, 18. März 2021 und 30. März 2021 angezeigt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, Zimmer 308, öffentlich aus und ist unter der Adresse der Stadt Lübbecke www.luebbecke.de im Internet verfügbar.
Lübbecke, den 20. April 2021
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch