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Hühner im konventionellen Bereich werden vorsorglich aufgestallt

Kreis Minden-Lübbecke, 21. April 2012

Hühner im konventionellen Bereich werden vorsorglich aufgestallt

Der Kreis Minden-Lübbecke lässt auf Weisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorsorglich auch Hühner im konventionellen Betrieb des Tierhalters aufstallen, dessen Biobetrieb wegen PCB-belasteter Eier gesperrt ist. Damit wird auch die Abgabe der Eier aus dem Teil des konventionellen Betriebes gesperrt, in dem die Hühner bisher Auslauf hatten. Das LANUV hatte auch hier Bodenproben entnommen, um weitere Hinweise auf die Ursache der PCB-Belastung zu bekommen. Der Kreis prüft gleichzeitig, ob die vom LANUV festgestellten Bodenbelastungen mit den vor Ort ermittelten Erkenntnissen übereinstimmen.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises hatte am 6. April Proben der Eier aus dem konventionellen Bereich genommen und auf Anordnung des LANUV auch den konventionellen Stall vorsorglich gesperrt. Nachdem die Ergebnisse am 9. April keine Überschreitung der Werte gezeigt hatten, hatte der Kreis die Sperre für die Eier wieder aufgehoben.

Anfang nächster Woche findet eine erneute Ortsbegehung des Biohofes und des konventionellen Betriebes durch Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und des Umweltamtes des Kreises Minden-Lübbecke gemeinsam mit Experten des LANUV, des Chemischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL) und der Bezirksregierung Detmold statt. Ziel des Ortstermins ist, nochmals intensiv nach möglichen Ursachen der PCB-Belastung vor Ort zu suchen. Um zu überprüfen, ob die PCB-Belastung der Eier weiterhin rückläufig ist und die Sperrung des konventionellen Betriebes aufrecht erhalten werden muss, werden außerdem weitere Eierproben entnommen.

Die Sperrung des Biohofes bleibt zunächst vollständig aufrecht erhalten. Die Eier können nur dann freigegeben werden, wenn die PCB-Belastung in allen vier Ställen unter dem Höchstwert liegt. Ob das Schlachtverbot für die Hennen aufgehoben werden kann, ist zum einen abhängig von den Untersuchungsergebnissen der Eier sowie den Eigenuntersuchungen der Hennen. Eine eventuelle Aufhebung der Sperrmaßnahmen wird mit dem LANUV unter Beachtung des Verbraucherschutzes abgestimmt.


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