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Datum: 02.10.2026

Grün- und Gartenabfuhr in Espelkamp: Anmeldung ab Oktober und wichtige Bereitstellungsregeln

Grundstückseigentümer in Espelkamp haben auch in diesem Herbst wieder die Möglichkeit, ihre Grün- und Gartenabfälle auf Antrag abholen zu lassen. Die Abfuhr wird im Zeitraum vom 9. November bis zum 11. Dezember 2026 durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt ab dem 1. Oktober 2026 unkompliziert über das Online-Portal von PreZero. Um eine reibungslose Planung zu gewährleisten, ist die Anmeldung bis spätestens 31. Oktober 2026 vorzunehmen. Den genauen Abfuhrtermin teilt das beauftragte Entsorgungsunternehmen PreZero den Grundstückseigentümern direkt mit.

Die Stadt Espelkamp stellt im Serviceportal ihrer Internetseite unter dem Stichwort „Grün- und Gartenabfälle“ alle notwendigen Informationen und Hinweise bereit. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch den direkten Link zum Online-Portal von PreZero (https://sperrmuell.online/espelkamp ). Eine Anmeldung über die Stadt Espelkamp oder mittels der grünen Anforderungskarten ist nicht mehr möglich. Eine telefonische Anmeldung ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Um eine reibungslose und zügige Abfuhr zu gewährleisten, weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass kein Kranfahrzeug mehr eingesetzt wird. Die Bündel müssen daher zwingend so bereitgestellt werden, dass sie manuell und handlich vom Personal aufgenommen werden können. Grün- und Gartenabfälle, die nicht den folgenden Vorgaben entsprechen, nicht handlich sind oder zu schwer bzw. zu lang sind, werden nicht mitgenommen.

Für die Bereitstellung ist es erforderlich, dass die Abfälle am Vortag oder spätestens am Tag der Abfuhr bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereitgestellt werden. Dabei ist strikt darauf zu achten, dass Gehwege, Parkplätze und Fahrbahnen nicht zugestellt werden. Der Abfallort darf sich nicht hinter Hindernissen befinden. Um größere Müllansammlungen zu vermeiden, dürfen die Abfälle nicht an zentralen Sammelstellen, sondern ausschließlich gebündelt an den jeweiligen Grundstücken bereitgestellt werden.

Abgefahren werden nur Grün- und Gartenabfälle, die aufgrund ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Menge nicht in die Biotonne passen. Baum- und Strauchschnitt ist gebündelt auf eine maximale Länge von 1,5 m zu schneiden, wobei der Astdurchmesser maximal 5 cm betragen darf und das Bündelgewicht höchstens 30 kg betragen darf. Sonstige Gartenabfälle sind gebündelt oder in Säcken (maximal 15 kg pro Bündel oder Sack) bereitzustellen. Säcke werden vom Unternehmen separat abgefahren. Bitte beachten Sie, dass Baumstümpfe, Wurzelstöcke und Stammholz nicht über die kostenlose Grün- und Gartenabfallabfuhr entsorgt werden.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer um strikte Beachtung dieser Hinweise, damit die Abfuhr sicher und effizient erfolgen kann.

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