Gesundheitsamt des Kreises darf Fachärzte ausbilden
Kreis Minden-Lübbecke, 16. September 2011
"So einen großen Überblick gibt es sonst nirgends"
Gesundheitsamt des Kreises darf Fachärzte ausbilden
Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ist von der Ärztekammer als Weiterbildungseinrichtung für Fachärzte anerkannt. Für Annette Rüggemeier war das ideal: Sie stand kurz vor dem Abschluss ihrer Facharztausbildung als Kinder- und Jugendmedizinerin, als sie hörte, dass das Kreisgesundheitsamt eine Kinder- und Jugendärztin sucht. Dank der Weiterbildungsbefugnis von Dr. Dietlinde Röske, Leiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Kreis-Gesundheitsamt, konnte Annette Rüggemeier den Job wechseln und gleichzeitig ihre Weiterbildung abschließen. Nach ihrem Medizinstudium in Tübingen arbeitete die 32-Jährige vorher viereinhalb Jahre in der Kinderklinik in Minden.
"So einen großen Überblick gibt es sonst nirgends" - Facharztausbildung für Kinder- und Jugendmedizin im Gesundheitsamt
Für Annette Rüggemeier knüpft die neue Arbeit oft an ihre vorherige an: "Durch die Einschulungsuntersuchungen treffe ich hier oft Kinder wieder, die ich schon in der Klinik behandelt habe," so Rüggemeier. "Es ist schön zu sehen, was aus ihnen nach dem Krankenhausaufenthalt geworden ist." Aber auch völlig neue Weiterbildungs-Bereiche sind mit der Arbeit im Gesundheitsamt dazu gekommen wie die Interdisziplinäre Frühförderung, bei der es darauf ankommt, in Netzwerken zu arbeiten, um Eltern passgenau beraten zu können, wenn sich herausstellt, dass ihr Kind Unterstützung braucht.
Die Arbeit als Kinder- und Jugendärztin im Gesundheitsamt ist anders als in einer Praxis oder im Krankenhaus. "Die Arbeitszeiten sind familienfreundlicher," sagt Rüggemeier. "Es gibt keine Dienstzeiten in der Nacht und am Wochenende, so dass ich meine Zeit besser einteilen kann." Auch für die fachliche Ausbildung hat die Arbeit einen großen Vorteil, ergänzt Dr. Röske: "Weil wir die Einschulungsuntersuchungen machen, bekommen wir einen sehr viel breiteren Überblick. Verglichen mit einer Praxis oder einer Klinik trifft man hier sehr viel mehr Kinder aus derselben Altersgruppen und vor allem auch viele Kinder, die mehr oder weniger gesund sind. Sowas hat man nirgendwo sonst." Rund 3.000 Kinder aus dem ganzen Kreisgebiet untersuchen Dr. Röske, Annette Rüggemeier und ihre Kolleginnen jedes Jahr.
Weiterbildung im Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Die Befugnis zur Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin hat Dr. Röske seit 2005. Neben Dr. Röske hat auch der Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes Stephan Gimbel eine Weiterbildungsermächtigung, in diesem Fall zum Facharzt für Psychiatrie für einen halbjährigen Teil dieser Weiterbildung. Der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter Witte besitzt als einer von zehn Ärzten im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe die volle Weiterbildungsberechtigung für Fachärzte zum öffentlichen Gesundheitswesen, das heißt, junge Ärztinnen und Ärzte können ihre gesamte Facharztausbildung unter seiner Anleitung absolvieren.
Informationen zur Facharzt-Ausbildung
Die Facharzt-Ausbildung dauert fünf Jahre. In dieser Zeit müssen Nachweise gesammelt werden über eine ganze Reihe von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten. Kinder- und Jugendmediziner zum Beispiel müssen Entwicklungen im körperlichen, sozialen, psychischen und intellektuellen Bereich beurteilen und entsprechend behandeln können, sie müssen sich mit Impfungen, Infektionen, möglichen Erbkrankheiten, Allergien und chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes auskennen, aber auch mit akuten Notfällen und intensivmedizinischer Versorgung umgehen können. Dazu gehören zahlreiche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wie Ultraschall und Hör- und Sehtests.
Der Weg zur Weiterbildungsbefugnis
Um Fachärzte ausbilden zu dürfen, muss der oder die Ausbildende selbst Facharzt sein und entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine ausreichend große Untersuchungs- und Patientenzahl und persönliche Qualifikationen. Dies wird von einer Kommission der Ärztekammer geprüft. Entsprechend der Voraussetzungen vergibt die Ärztekammer Weiterbildungszeiten, das heißt sie bestimmt, über welchen Zeitraum die insgesamt fünfjährige Facharztausbildung dort stattfinden kann. Das können mehrere Monate, aber auch die volle Facharztweiterbildung sein.
Für junge Ärzte bietet die Weiterbildungsermächtigung die Möglichkeit, sich in den vielfältigen Gebieten des Gesundheitsamts weiterzubilden. Für das Gesundheitsamt sind die Weiterbildungsermächtigungen ein Wettbewerbsvorteil bei der Nachwuchsgewinnung junger Ärztinnen und Ärzte und gleichzeitig eine Anerkennung der fachlichen Qualifikation der weiterbildenden Ärzte.