Geschlossene Kanalsanierung in Hüllhorst
Die Gemeinde Hüllhorst ist als Betreiber des Kanalnetzes verpflichtet, dessen Funktion und Zustand regelmäßig zu überwachen und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ortsteilen Teile der Kanalisation untersucht. Dabei wurden Schäden festgestellt, deren Behebung in diesem Jahr durchgeführt werden soll. Auf die Anlieger kommen durch die Maßnahme keine Kosten zu.
Die festgestellten Schäden können zum größten Teil in geschlossener Bauweise saniert werden, also ohne langwierige kostspielige und aufwendige Aufgrabung der Straßen und somit ohne große Beeinträchtigung des Verkehrsraumes; dennoch lassen sich Verkehrsbehinderungen nicht vermeiden, da verschiedene Sanierungsfahrzeuge über mehrere Monate immer wieder einmal an den Kontrollschächten stehen und arbeiten müssen.
Die diesjährigen Arbeiten in den Ortsteilen Hüllhorst, Oberbauerschaft, Büttendorf und Tengern werden von der Fa. Junker & Meves aus Oldenburg vorauss. ab dem kommenden August 2026 ausgeführt. Die Vorbereitung wird ab dem 03.08.2026 durchgeführt.
Bereits im normalen Betrieb einer Kanalisation kann es zulässigerweise dazu kommen, dass das Abwasser im Kanal unter Rückstau bis zur Höhe der Straßenoberkante abfließt; daher müssen sich Grundstückseigentümer durch Rückstausicherungen gegen Schäden durch Rückstau schützen und diese Rückstauverschlüsse regelmäßig warten.
Da während der Ausführung der Sanierungsarbeiten der Abfluss im Kanal zeitweise eventuell behindert wird, kann es in diesem Zusammenhang häufiger als im Normalbetrieb zu einem Abfluss unter Rückstau kommen. Daher wird empfohlen, die ordnungsgemäße Funktion Ihrer Rückstausicherung zu überprüfen, um Rückstauschäden in den Kellern zu vermeiden. Weiterhin wird empfohlen, in eventuell unzureichend geschützten Kellerräumen keine Wertgegenstände zu lagern.
Die Gemeinde bittet um Verständnis.