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Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke

Bekanntmachung
über die Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Lübbecke

Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsschritten nach § 3 Abs.1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt.

2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke wird entsprechend dem vorgelegten Änderungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht gemäß
§ 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.

Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 06.07.2022, Az.: 35.02.01.600-010/2022-001, den vorgelegten Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Änderung sieht die Umwandlung von „Landwirtschaftlicher Nutzfläche“ in „Private Grünfläche“ vor.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 12 „Südlich Gerhart-Hauptmann-Straße“ durchgeführt.

Der Geltungsbereich der 8. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, 1. OG Altbau, Zimmer 715, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Änderungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

1) Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  • a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lübbecke geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2) Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  • a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • b) die Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Lübbecke, den 26.07.2022

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

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