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Datum: 22.03.2024

Geld für Kulturschaffende durch Kulturförderung des Kreises Minden-Lübbecke

Auch in diesem Jahr haben viele Kulturschaffende aus dem Kreisgebiet einen Förderantrag nach den neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises gestellt. Eine 10-köpfige mit Kulturschaffenden und Kreistagsmitgliedern besetzte Jury bewilligte insgesamt 21 Antragstellern eine Förderung mit einem Fördervolumen von insgesamt 30.188,55 €. Eingereicht wurden zu der von der Jury beratenden 1. Einreichungsfrist insgesamt 55 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von über 150.000,- €.

Rainer Riemenschneider vom zuständigen Amt für Strukturentwicklung des Kreises resümierte nach diesem vierten Jahr der 2021 im Kreistag beschlossenen neuen Richtlinien: „Anzahl und Umfang der Förderanträge zeigen, dass die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises den Bedarf in der heimischen Kultur-Szene treffen. Wichtig ist es, über die Richtlinienförderung regionale Kulturakteure zu fördern und zu unterstützen, damit die Vielfalt der Kulturszene in der Region erhalten bleibt und Bewohnerinnen und Bewohner ein attraktives und vielfältiges Kulturangebot vorfinden.“

Auch für das laufende Jahr wird wieder eine 2. Einreichfrist angeboten, für das die Jury ein festes Budget zurückgehalten hat. Antragsteller können noch bis zum 12. April 2024 Förderanträge einreichen.

Nähere Informationen zu den Richtlinien finden Interessierte unter: https://www.minden-luebbecke.de/Region/Kultur.

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