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Geflügel muss wieder in den Stall

Kreis Minden-Lübbecke, 08.09.2006

 
Stallpflicht ab 1. Oktober in bestimmten Ortsteilen und Bereichen im Kreisgebiet

Mit Beginn des Vogelzuges ergibt sich eine Verschärfung der Gefährdungssituation hinsichtlich eines Ausbruchs der Vogelgrippe für das Kreisgebiet. Große Schwärme von Gänsen, Enten und Schwänen aus Skandinavien und Osteuropa werden wieder in Teilbereichen des Kreises rasten bzw. überwintern. Da aus Osteuropa und Asien laufend von weiteren Geflügelpestausbrüchen berichtet wird, ist es nicht auszuschließen, dass Zugvögel die gefährlichen Vogelgrippeviren mit in den Mühlenkreis bringen und möglicherweise hiesiges Hausgeflügel anstecken.

Um jeglichen Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu unterbinden, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station und ortskundigen Ornithologen gefährdete Gebiete festgelegt, in denen in Kürze ein vermehrtes Zugvogelaufkommen aus Risikogebieten Europas und Asiens erwartet wird. Für diese Gebiete des Kreises ist daher mit Allgemeinverfügung angeordnet worden, dass ab dem 1. Oktober 2006 eine Freilandhaltung von Geflügel nicht mehr zulässig ist.

Dieses gilt für die Ortsteile Schlüsselburg, Wasserstraße, Heimsen, Ilvese, Döhren, Windheim, Buchholz, Großenheerse, Hävern, Ovenstädt, Jössen, Lahde, Petershagen, Frille und Wietersheim der Stadt Petershagen.

In der Stadt Minden sind die Ortsteile Leteln, Aminghausen und Päpinghausen von der Aufstallungspflicht betroffen.

In der Stadt Porta Westfalica gilt das Verbot der Freilandhaltung von Geflügel in folgenden Bereichen:

  • im Ortsteil Barkhausen südlich zwischen Wiehengebirge und Weser,
  • in den Ortsteilen Hausberge, Holzhausen, Costedt, Vennebeck und Holtrup zwischen der Bahnlinie Minden - Bad Oeynhausen und der Weser,
  • in den Ortsteilen Eisbergen und Veltheim zwischen der Bahnlinie Vlotho - Rinteln und der Kreisgrenze.

In der Stadt Bad Oeynhausen ist das Geflügel im Ortsteil Dehme einzusperren.

In der Gemeinde Stemwede besteht in den Ortsteilen Oppendorf und Oppenwehe zwischen der Kreisgrenze, der L 765 (Brockumer Straße und Oppenweher Straße), der K 69 (Zum Dorferfeld) und der K 60 (Wagenfelder Straße) die Aufstallungspflicht für Geflügel.

Das Aufstallungsgebot gilt zunächst bis zum 28. Februar 2007. Eine geänderte Seuchensituation in Deutschland oder ein regionaler Wildvogel-Geflügelpest-Verdacht oder Ausbruch kann jederzeit zu einer Ausweitung und Verschärfung der Gebietskulisse für Geflügelhalter führen.

Die Aufstallungspflicht in den vorgenannten Bereichen des Kreises Minden-Lübbecke gilt sowohl für Hobby- als auch für Nutzgeflügelhalter. Davon betroffene Tierarten sind die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Die Aufstallung der Tiere hat entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu erfolgen. Das Veterinäramt wird die Aufstallung der Tiere ab Oktober 2006 stichprobenweise überprüfen.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht möglich. Geflügelhalter müssen daher bis zum 1. Oktober 2006 dafür Sorge tragen, dass ab diesem Zeitpunkt die Tiere ausnahmslos aufgestallt werden.

In den nicht aufgeführten Ortsteilen und Bereichen des Kreises darf Geflügel weiterhin im Freien gehalten werden. Soweit noch nicht im Sommer geschehen, sind Freilandhaltungen beim Veterinäramt unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geflügelstandortes schriftlich anzuzeigen.

Jeder Geflügelhalter, der Geflügel in Freilandhaltung halten will, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Da Enten und Gänse empfänglich für das Influenza-Virus sind, aber kaum Krankheitsanzeichen ausgeprägt werden, gelten für diese Tiere besondere Vorsichtsmaßnahmen. So sind Enten und Gänse räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. Im Freien gehaltene Enten und Gänse sind vierteljährlich durch den Hoftierarzt virologisch untersuchen zu lassen. Alternativ können zu der vorgeschriebenen Untersuchung sogenannte Sentineltiere eingesetzt werden. Diese zeigen aufgrund ihrer Empfänglichkeit gegenüber dem Influenza-Virus die Einschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig an. Als Sentineltiere kommen nur Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane oder Wachteln in Betracht, die in einem festgelegten Mengenverhältnis mit den Enten oder Gänsen zusammen in einer festen Gruppe zu halten sind. Verendete Sentineltiere sind umgehend dem Veterinäramt anzuzeigen und virologisch untersuchen zu lassen.

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang nochmals auf Vorsichtsmaßnahmen hin, die für alle Geflügelhalter Gültigkeit haben:

Tiere dürfen den Bestand nur verlassen, wenn sie 7 Tage vor dem Verbringen aufgestallt und vier Tage vorher tierärztlich klinisch untersucht wurden. Diese einschränkenden Regelungen gelten jedoch nicht für Schlachttiere.

Die Geflügelhalter sind verpflichtet, Stallungen durch Dritte nur in Schutzkleidung betreten zu lassen. Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als 2 % des Gesamtbestandes verendet, ist das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke unverzüglich zu informieren, damit ein Geflügelpestverdacht rechtzeitig erkannt werden kann.

Detaillierte Informationen können der vom Kreis Minden-Lübbecke erlassenen Allgemeinverfügung entnommen werden. Den Wortlaut der Verfügung sowie ein Merkblatt und das Anzeigeformular sind auf der Homepage (www.minden-luebbecke.de) unter "Aktuelles" eingestellt. Bei Bedarf kann die Allgemeinverfügung auch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie im Bürger-Service im Kreishaus in Minden eingesehen werden.

Weitere Auskünfte können auch telefonisch unter den Rufnummern 0571/807-2361 oder -2390 erfragt werden.

Abschließend bittet das Veterinäramt dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um den Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Minden-Lübbecke zu verhindern.

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