Gastronomische Einrichtungen - Handreichung zur Zulässigkeit nach § 14 der Coronaschutzverordnung
Zu der seit Montag, 04.05.2020, zulässigen Öffnung gastronomischer Betriebe haben sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vor Ort eine Vielzahl von Fragen ergeben. Zum Teil scheinen die Regelungen auch vor Ort unterschiedlich ausgelegt zu werden. Im Sinne einer möglichst einheitlichen landesweiten Anwendung sollen diese Hinweise die aufgetretenen Auslegungs- und Anwendungsfragen beantworten. Zum Teil wird es auch noch Klarstellungen in der CoronaSchVO bzw. der entsprechenden Anlage geben.
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