Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters sowie der Wahl zur Vertretung der Stadt Petershagen am 25. Mai 2014
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2014 einstimmig mit einer Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
„Gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d KWahlG wird die Wahl des Bürgermeisters
sowie die Wahl zur Vertretung der Stadt Petershagen vom 25. Mai 2014 für gültig erklärt.“
Gemäß § 41 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW. Seite 454, berichtigt Seite 509 und 1999 Seite 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Oktober 2013 (GV.NRW. Seite 564), -SGV.NRW. 1112- kann gegen diesen Beschluss binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.
Petershagen, den 10. Oktober 2014
Stadt Petershagen
Der Wahlleiter:
Breves