Flaggen sind am Rathaus gehisst
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet.
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Zur Erinnerung werden jährlich am 23. Mai vor öffentlichen Gebäuden die Deutschlandfahne und die Landesfahne für Nordrhein-Westfalen gehisst.