Feststellung des Jahresabschlusses des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008 und des Lageberichts sowie Entlastung des Verbandsvorstehers
1. Jahresabschluss des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Aufgrund der §§ 18 bis 19 a des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV.NRW. Seite 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2009 (GV.NRW. Seite 298), in Verbindung mit den §§ 92, 95 Abs. 3 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. Seite 380), hat die Schulverbandsversammlung mit Beschluss vom 05. Juli 2010 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und als richtig anerkannten Jahresabschluss des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008 sowie den Lagebericht endgültig festgestellt und dem Verbandsvorsteher diesbezüglich ohne Einschränkungen Entlastung erteilt.
a) Bilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008
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Aktiva |
31.12.2008 |
31.12.2007 |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
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1. Anlagevermögen |
3.857.851,45 |
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3.959.354,53 |
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1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände |
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5,00 |
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5,00 |
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1.2 Sachanlagen |
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3.857.846,45 |
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3.959.349,53 |
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1.2.1 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
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3.826.395,13 |
3.925.961,00 |
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1.2.2 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge |
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494,84 |
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1.2.3 Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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30.956,48 |
33.388,53 |
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2. Umlaufvermögen |
3.632,68 |
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14.222,13 |
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2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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3.632,68 |
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14.222,13 |
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2.1.1 Privatrechtliche Forderungen |
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632,00 |
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2.1.2 Sonstige Vermögensgegenstände |
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3.632,68 |
13.590,13 |
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Gesamtsumme |
3.861.484,13 |
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3.973.576,66 |
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Passiva |
31.12.2008 |
31.12.2007 |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
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1. Eigenkapital |
971.353,79 |
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973.562,54 |
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1.1 Allgemeine Rücklage |
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790.429,21 |
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785.370,81 |
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1.2 Ausgleichsrücklage |
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183.133,33 |
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183.133,33 |
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1.3 Jahresüberschuss |
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-2.208,75 |
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5.058,40 |
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2. Sonderposten |
1.109.694,73 |
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1.154.005,00 |
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2.1 Zuwendungen |
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1.109.694,73 |
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1.154.005,00 |
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3. Rückstellungen |
10.500,00 |
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6.000,00 |
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3.1 Sonstige Rückstellungen |
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10.500,00 |
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6.000,00 |
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4. Verbindlichkeiten |
1.769.895,61 |
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1.840.009,12 |
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4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten |
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1.747.522,09 |
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1.813.916,21 |
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4.1.1 vom öffentlichen Bereich |
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1.548.656,10 |
1.601.847,45 |
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4.1.2 vom privaten Kreditmarkt |
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198.865,99 |
212.068,76 |
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4.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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21.406,91 |
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23.110,89 |
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4.3 Sonsitge Verbindlichkeiten |
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966,61 |
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2.982,02 |
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5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
40,00 |
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Gesamtsumme |
3.861.484,13 |
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3.973.576,66 |
b) Gesamtergebnisrechnung
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Ertrags- und Aufwandsarten |
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 |
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Ordentliche Erträge |
708.831,86 |
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Ordentliche Aufwendungen |
629.405,32 |
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Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit |
79.426,54 |
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Finanzergebnis |
-81.635,29 |
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Ordentliches Jahresergebnis |
-2.208,75 |
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Außerordentliches Jahresergebnis |
0,00 |
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Jahresergebnis |
-2.208,75 |
c) Gesamtfinanzrechnung
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Ein- und Auszahlungsarten |
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 |
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
665.193,59 |
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
585.200,28 |
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Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
79.993,31 |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
0,00 |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
23.113,51 |
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Saldo aus Investitionstätigkeit |
-23.113,51 |
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Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag |
56.879,80 |
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Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-66.837,25 |
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Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln |
-9.957,45 |
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Anfangsbestand an Finanzmitteln |
13.590,13 |
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Liquide Mittel |
3.632,68 |
Anlagen zum Jahresabschluss:
1. Anhang
2. Lagebericht
Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Dieser hat sich aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 30. März 2009 in sinngemäßer Anwendung der §§ 101 Abs. 8 i.V.m. 102 Abs. 2 GO NRW zur Prüfung des Prüfungsamtes des Kreises Minden-Lübbecke bedient. Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008 geprüft und am 18. Juni 2010 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnung, Teilfinanzrechnung, Anhang - und den Lagebericht, welcher gemäß § 37 Abs. 2 GO NRW dem Jahresabschluss beigefügt wurde, für das Haushaltsjahr vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss nebst Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden- Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulverbandes Lübbecke sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers des Förderschulverbandes Lübbecke sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt die Bilanz zum 31.12.2008 nebst Anhang und Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulverbandes Lübbecke.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Förderschulverbandes Lübbecke und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 05. Juli 2010 diesen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen und den Jahresabschluss als richtig anerkannt. Er hat der Schulverbandsversammlung des Förderschulverbandes Lübbecke vorgeschlagen, den Jahresabschluss zum 31.12.2008 durch Beschlussfassung festzustellen und dem Verbandsvorsteher ohne Einschränkungen Entlastung zu erteilen.
Dieser Empfehlung ist die Schulverbandsversammlung mit Beschlussfassung vom 05. Juli 2010 gefolgt.
2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Förderschulverbandes Lübbecke zum 31.12.2008
Der vorstehende Beschluss der Schulverbandsversammlung des Förderschulverbandes Lübbecke über den Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit seinen Anlagen und die Entlastung des Verbandsvorstehers wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit seinen Anlagen ist gemäß § 18 Abs. 1 GkG in Verbindung mit § 92 Abs. 1 GO und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Kreises Min-den-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 12. Juli 2010 angezeigt worden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Förderschulverbandes Lübbecke mit seinen Anlagen wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, Zimmer 314, während der Dienststunden verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah-ren wurde nicht durchgeführt,
b) der Jahresabschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher bean-standet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Förderschulverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 12. Juli 2010
Eckhard Witte
Verbandsvorsteher