Feststellung des Jahresabschlusses 2009
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 23.03.2011 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:„Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt gem. § 96 Abs.1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2009 festzustellen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2009 gem. § 96 Abs.1 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt, den festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.553.779,22 € durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs.2 Satz 3 GO NRW in Höhe von 2.947.155,95 € und eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.606.623,27 € zu decken.“
Der vorstehende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 25.03.2011 angezeigt worden.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2009 ist zur Einsichtnahme vom 09.05.2011 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2010 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 105), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) verfügbar.
Stadt Preußisch Oldendorf
Der BürgermeisterJost Egen