Feststellung des Gesamtabschlusses 2021
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 den nachstehend aufgeführten Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschließt, gem. § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2021 festzustellen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2021 uneingeschränkte Entlastung.
Der vorstehende Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Rat festgestellte Gesamtabschluss ist dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2023 angezeigt worden.
Der Gesamtabschluss für das Jahr 2021 liegt zur Einsichtnahme vom 21.08.2023 bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 im Rathaus der Stadt Preußisch Oldendorf (Zimmer 104), Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch geschlossen sowie nach Terminvereinbarung) öffentlich aus und ist unter der Adresse www.preussischoldendorf.de im Internet verfügbar.
Preußisch Oldendorf, den 06.07.2023
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Marlies Bormann
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