Feststellung der Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 01.01.2007 und des Lageberichts sowie Entlastung der Verbandsvorsteherin
1. Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 01.01.2007 und Entlastung der Verbandsvorsteherin
Aufgrund der §§ 18 bis 19 a des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV.NRW. Seite 221), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 20. September 2007, in Verbindung mit den §§ 92, 95 Abs. 3 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV.NRW. Seite 514), hat die Schulverbandsversammlung mit Beschluss vom 30. März 2009 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und als richtig anerkannte Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 01.01.2007 mit einer Bilanzsumme von 4.073.284,60 € sowie den Lagebericht endgültig festgestellt und der Verbandsvorsteherin diesbezüglich ohne Einschränkungen Entlastung erteilt.
Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes zum 01. Januar 2007
Aktiva
- in Euro -
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A. Anlagevermögen |
4.072.242,53 |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
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| II. Sachanlagen |
4.072.237,53 |
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| 1. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
4.044.515,00 |
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| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung |
27.722,53 |
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B. Umlaufvermögen |
1.042,07 |
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| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.042,07 |
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| 1. Privatrechtliche Forderungen |
1.042,07 |
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Gesamtsumme |
4.073.284,60 |
Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes zum 01. Januar 2007
Passiva
- in Euro -
A. Eigenkapital 968.504,14 785.370,81 183.133,33 B. Sonderposten 1.198.315,00 1.198.315,00 C. Rückstellungen 4.500,00 4.500,00 D. Verbindlichkeiten 1.901.965,46 I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.881.124,41 1.656.553,78 224.570,63 20.194,00 647,05 Gesamtsumme 4.073.284,60
I. Allgemeine Rücklage
II. Ausgleichsrücklage
I. für Zuwendungen
I. Sonstige Rückstellungen
1. vom öffentlichen Bereich
2. vom privaten Kreditmarkt
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. Sonstige Verbindlichkeiten
Anlagen zur Eröffnungsbilanz:
1. Anhang
2. Lagebericht
Gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Dieser hat sich aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 07. Mai 2007 analog der Regelung des § 101 Abs. 8 GO NRW zur Prüfung des Prüfungsamtes des Kreises Minden-Lübbecke bedient. Das Prüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 01.01.2007 geprüft und am 03. März 2009 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben die Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 01.01.2007 nebst Anhang unter Berücksichtigung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern sowie den Lagebericht zum Bilanzstichtag geprüft.
Die Inventur, die Buchführung und die Ermittlung der Bestände für die Eröffnungsbilanz liegen in der Verantwortung der Verbandsvorsteherin.
Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz abzugeben, wobei die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die örtlich festgelegten Nutzungsdauern sowie der Lagebericht einzubeziehen waren.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verbandsvorsteherin des Förderschulverbandes Lübbecke sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007. Wir sind der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Förderschulverbandes Lübbecke. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 23. März 2009 diesen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen und die vom stellvertretenden Kämmerer aufgestellte und von der Verbandsvorsteherin bestätigte Eröffnungsbilanz als richtig anerkannt. Er hat der Verbandsversammlung des Förderschulverbandes Lübbecke vorgeschlagen, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 durch Beschlussfassung endgültig festzustellen und der Verbandsvorsteherin ohne Einschränkungen Entlastung zu erteilen.
Dieser Empfehlung ist die Schulverbandsversammlung mit Beschlussfassung vom 30. März 2009 gefolgt.
2. Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz des Förderschulverbandes Lübbecke zum 01.01.2007
Der vorstehende Beschluss der Schulverbandsversammlung des Förderschulverbandes Lübbecke über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit ihren Anlagen und die Entlastung der Verbandsvorsteherin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit ihren Anlagen ist gemäß § 18 Abs. 1 GkG in Verbindung mit § 92 Abs. 1 GO und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 01. April 2009 angezeigt worden. Der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde stellt vorbehaltlich der überörtlichen Prüfung durch die GPA NRW keinen Änderungsbedarf an der Eröffnungsbilanz fest.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 des Förderschulverbandes Lübbecke mit ihren Anlagen wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, Zimmer 314, während der Dienststunden verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Eröffnungsbilanz ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Verbandsvorsteherin hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Förderschulverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 06. Mai 2009
Susanne Lindemann
Verbandsvorsteherin
Die vorstehende Bekanntmachung wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Stadt Lübbecke (am Verwaltungsgebäude, Kreishausstraße 2 - 4) vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.