Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01.01.2007 und des Lageberichts sowie Entlastung der Bürgermeisterin durch Beschluss des Rates der Stadt Lübbecke vom 02. April 2009
1. Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01.01.2007 und Entlastung der Bürgermeisterin
Aufgrund der §§ 92, 95 Abs. 3 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. Seite 380), hat der Rat der Stadt Lübbecke mit Beschluss vom 02. April 2009 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und als richtig anerkannte Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01.01.2007 mit einer Bilanzsumme von 213.864.696,43 sowie den Lagebericht endgültig festgestellt und der Bürgermeisterin diesbezüglich ohne Einschränkungen Entlastung erteilt.
Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01. Januar 2007
Aktiva
- in Euro -
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A. Anlagevermögen |
206.794.470,67 |
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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45.998,00 |
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II. Sachanlagen |
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178.577.404,69 |
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1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
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17.615.326,54 |
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a) Grünflächen |
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8.944.170,00 |
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b) Ackerland |
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1.844.825,00 |
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c) Wald, Forsten |
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1.175.641,54 |
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d) Sonstige unbebaute Grundstücke |
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5.650.690,00 |
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2. Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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36.678.505,00 |
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a) Kinder- und Jugendeinrichtungen |
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479.266,00 |
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b) Schulen |
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23.362.617,00 |
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c) Wohnbauten |
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72.378,00 |
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d) Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude |
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12.764.244,00 |
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3. Infrastrukturvermögen |
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119.130.706,03 |
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a) Grund und Boden des Infrastrukturvermögens |
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12.203.445,00 |
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b) Brücken und Tunnel |
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461.642,00 |
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c) Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen |
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48.148.417,41 |
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d) Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen |
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57.734.676,62 |
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e) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens |
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582.525,00 |
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4. Fahrzeuge |
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1.463.035,00 |
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5. Maschinen und technische Anlagen |
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1.366.516,00 |
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6. Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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899.193,00 |
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7. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
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1.424.123,12 |
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III. Finanzanlagen |
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28.171.067,98 |
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1. Anteile an verbundene Unternehmen |
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1,00 |
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2. Beteiligungen |
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525.898,90 |
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3. Sondervermögen |
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22.820.218,68 |
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4. Wertpapiere des Anlagevermögens |
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10.006.86 |
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5. Ausleihungen |
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a) an Sondervermögen |
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3.015.425,21 |
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b) sonstige Ausleihungen |
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1.799.517,33 |
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B. Umlaufvermögen |
7.010.115,49 |
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I. Vorräte |
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39.600,20 |
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1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren |
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39.600,20 |
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II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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3.923.227,48 |
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1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen |
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1.657.111,71 |
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a) Gebühren |
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172.077,57 |
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b) Beiträge |
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12.711,31 |
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c) Steuern |
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843.674,27 |
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d) Forderungen aus Transferleistungen |
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577.322,06 |
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e) Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen |
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51.326,50 |
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2. Privatrechtliche Forderungen |
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2.228.781,89 |
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|
a) gegenüber dem privaten Bereich |
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40.514,51 |
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b) gegenüber dem öffentlichen Bereich |
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59.752,76 |
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|
c) gegen verbundene Unternehmen |
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2.005.482,23 |
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d) gegen Beteiligungen |
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7.359,23 |
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e) gegen Sondervermögen |
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115.673,16 |
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3. Sonstige Vermögensgegenstände |
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37.333,88 |
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III. Liquide Mittel |
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3.047.287,81 |
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C. Aktive Rechnungsabgrenzung |
60.110,27 |
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Gesamtsumme |
213.864.696,43 |
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Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01. Januar 2007
Passiva
- in Euro -
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A. Eigenkapital |
90.378.671,32 |
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I. Allgemeine Rücklage |
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79.948.599,44 |
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II. Ausgleichsrücklage |
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10.430.071,88 |
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B. Sonderposten |
73.679.642,33 |
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I. für Zuwendungen |
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41.832.237,94 |
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II. für Beiträge |
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31.174.939,03 |
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III. für den Gebührenausgleich |
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672.465,36 |
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C. Rückstellungen |
22.598.573,59 |
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I. Pensionsückstellungen |
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15.285.277,00 |
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II. Instandhaltungsrückstellungen |
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5.007.900,00 |
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III. Sonstige Rückstellungen |
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2.305.396,59 |
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D. Verbindlichkeiten |
26.262.560,19 |
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I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen |
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22.487.107,86 |
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1. vom öffentlichen Bereich |
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12.598.883,84 |
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2. vom privaten Kreditmarkt |
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9.888.224,02 |
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II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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986.554,02 |
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III. Sonstige Verbindlichkeiten |
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2.788.898,31 |
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E. Passive Rechnungsabgrenzung |
945.249,00 |
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Gesamtsumme |
213.864.696,43 |
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Anlagen zur Eröffnungsbilanz:
1. Anhang
2. Lagebericht
Gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. April 2007 wurde auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses in dessen Sitzung am 26. März 2007 das Prüfungsamt des Kreises Minden-Lübbecke mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke beauftragt. Das Prüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01.01.2007 geprüft und am 26. Februar 2009 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben die Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01.01.2007 nebst Anhang unter Berücksichtigung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern sowie den Lagebericht zum Bilanzstichtag geprüft.
Die Inventur, die Buchführung und die Ermittlung der Bestände für die Eröffnungsbilanz liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt.
Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz abzugeben, wobei die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die örtlich festgelegten Nutzungsdauern sowie der Lagebericht einzubeziehen waren.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt Lübbecke sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007. Wir sind der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Bestandungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Lübbecke. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 16. März 2009 diesen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen und die vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Eröffnungsbilanz als richtig anerkannt. Er hat dem Rat der Stadt Lübbecke vorgeschlagen, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 durch Beschlussfassung endgültig festzustellen und der Bürgermeisterin ohne Einschränkungen Entlastung zu erteilen.
Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt Lübbecke mit Beschlussfassung vom 02. April 2009 gefolgt.
2. Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz der Stadt Lübbecke zum 01.01.2007
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Lübbecke über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit ihren Anlagen und die Entlastung der Bürgermeisterin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit ihren Anlagen ist gemäß § 92 Abs. 1 GO und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 03. April 2009 angezeigt worden. Der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat vorbehaltlich der überörtlichen Prüfung durch die GPA NRW keine Einwendungen gegen die Eröffnungsbilanz erhoben.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 der Stadt Lübbecke mit ihren Anlagen wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, Zimmer 314, während der Dienststunden verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Eröffnungsbilanz ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Beschluss des Rates der Stadt Lübbecke vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 09. September 2009
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Reinhard Bartmann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.