Falscher Aufruf in der ZDF Sendung »WISO« zum "Widerspruch/Einspruch" gegen Grundsteuerbescheide
In der ZDF-Sendung „WISO" vom 19.12.2011 sind Hausbesitzer aufgefordert worden, bis zum Jahresende gegen die Grundsteuer „Widerspruch/Einspruch" einzulegen. Unter Hinweis auf die verfassungsgerichtliche angestrebte Klärung des Grundsteuerrechts in dem Verfahren 2 BvR 278/11 wurde den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, „Widerspruch/Einspruch" gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Hierzu soll man sich sowohl an die Kommune wenden, die den Grundsteuerbescheid verschickt hat, als auch an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeit Haus oder Grundstück liegen.Einige Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile dieser Empfehlung gefolgt.
Hierzu teilt die Stadtverwaltung folgendes mit:
Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide der Stadt sind nicht möglich!
Das Widerspruchsverfahren gegen Abgabenbescheide der Kommunen besteht in Nordrhein-Westfalen seit 2007 nicht mehr; aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes ist das einzig zulässige Rechtsmittel gegen erlassene Grundsteuerbescheide die Klage vor dem Verwaltungsgericht (Minden). Allerdings ist die Klagefrist für die Grundbesitzabgaben-bescheide vom Januar 2011, mit denen u.a. die Grundsteuer festgesetzt wurde, lange abgelaufen (s. Rechtsbehelfsbelehrung Grundsteuerbescheid). Die Bescheide sind unanfechtbar.
Darüber hinaus beziehen sich die in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragenen Zweifel auf Bewertungsfragen, die mit den Grundlagenbescheiden entschieden werden.
Richtiger Adressat für Einwände gegen die Bewertung ist damit das Finanzamt Lübbecke (s. Rechtsbehelfsbelehrung Grundsteuerbescheid) und nicht die Stadt Preußisch Oldendorf, die mit den Grundsteuerbescheiden lediglich ihre Hebesätze auf die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge anwendet.
Die Redaktion von WISO hat mittlerweile im Internet den ursprünglichen Bericht bereits revidiert. In der jetzigen Fassung (wiso.zdf.de) ist nur noch davon die Rede, man solle einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes beim Finanzamt stellen.
Dazu ist aber auch darauf hinzuweisen, dass das Grundsteuergesetz als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer so lange rechtswirksam ist, bis das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt hat.
Wie der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund in seiner Mitteilung vom 20.12.2011 mitteilt, ist davon auszugehen, „dass das Bundesverfassungsgericht selbst bei einer in der Zukunft ausgesprochenen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes aller Voraussicht nach dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung der Rechtsgrundlage bzw. zu den Regeln des Bewertungsverfahrens setzen wird, ohne die Rechtsgrundlage für die Grundsteuererhebung in der Vergangenheit für gegenstandslos zu erklären."
Vor diesem Hintergrund ist es ebenfalls sinnlos, gegen die neuen Grundbesitzabgabenbescheide für 2012 vorzugehen. Solange die Grundlagenbescheide des Finanzamtes in der Welt sind, müssen die Kommunen diese weiterhin für die Erhebung der Grundsteuer anwenden.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Knefelkamp unter der Telefonnummer: 05742 93 11 39 zur Verfügung.